Das neue Elterngeld Plus ab dem 01.01.2015 – was ändert sich für werdende Eltern?

Rechtliches - Recht Waage

Zum 01.01.2015 wird das bestehende Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) weitreichend reformiert. Mit dieser Reformierung sollen Eltern stärker vom Elterngeld profitieren. In erster Linie sollen die Eltern mehr Wahlmöglichkeiten bei der Betreuung des Kindes in den ersten Jahren bekommen. Vor allem Eltern, die sich nach der Geburt für einen schnellen Wiedereinstieg in die berufliche Laufbahn entscheiden, sollen finanziell besser unterstützt werden. Zudem sollen Eltern, die sich die Erwerbs- und Erziehungsarbeit in den ersten vier Monaten teilen, besser belohnt werden. Dies geschieht in Form der Partnerschaftsbonusmonate. Was wird sich also für dich ändern?

Die neuen Änderungen zum Elterngeld sind umfangreich, aber auch unglaublich kompliziert. Aus diesem Grund haben wir einmal die wichtigsten Informationen und Änderungen für dich zusammengefasst.

Was wird sich ändern? Auf was müssen sich Eltern gefasst machen?

Das Elterngeld Plus, wie die neue Verordnung heißen soll, ist für werdende Eltern so kompliziert geschildert und beschrieben, dass es leider im Regelfall mehr Fragen aufwirft als es Informationen mit sich bringt. Deswegen hier ein kurzer Überblick, was sich mit dem Elterngeld Plus ändert.

  • Kein doppeltes Elterngeld mehr für Zwillingsgeburten.
  • Kombination von Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonusmonaten gibt es erst für Kinder die nach dem 01.07.2015 geboren werden.
  • Die Möglichkeit der halbieren Auszahlung mit einem längeren Auszahlungszeitraum entfällt.
  • Eltern können nun zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus wählen.
  • Nehmen Eltern das Elterngeld Plus Innanspruch verlängert sich der Bezugszeitraum über den 14. Lebensmonat hinaus.
  • Ab sofort müssen Eltern unterscheiden ob Sie Elterngeld Plus mit Zuverdient oder ohne Zuverdient wählen.
  • Die Anrechnung des Zuverdienstes erfolgt weiterhin über die Differenzrechnung.
  • Die Bezugsdauer des Elterngeldes kann durch den Partnerschaftsmonatsbonus auf maximal 28 ausgedehnt werden.
  • Berechnung des Elterngeld Plus werden grundsätzlich das Mindestelterngeld, der Mindestgeschwisterbonus und der Mehrlingszuschlag halbiert.

Was ändert sich in der Elternzeit?

Neben dem Elterngeld ändert sich auch die Elternzeit. Um den werdenden Eltern auch hier einen genauen Überblick zu verschaffen, haben wir die Änderungen über die Elternzeit kurz aufgeschlüsselt.

  • Ab dem 01.01.2015 dürfen Eltern, die einen Rest Elternzeit von 24 Monaten haben, mit Absprache des Arbeitgebers diese zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen.
  • Die Verteilung des Elterngeldes erfolgt nun auf drei Abschnitte statt zuvor zwei Abschnitten
  • Die sieben Wochen Frist bleibt weiterhin bestehen. Dafür ändert sich die Bekanntgabe der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahres auf 13 Wochen.
  • Ist die Elternzeitangabe beim Arbeitgeber eingegangen, besteht Kündigungsschutz.

 

Anspruchsvoraussetzungen ändern sich nur in bestimmten Bereichen

Durch die Änderung des Elterngeldes ändern sich auch die Anspruchsvoraussetzungen. Jedoch nur für Kinder, die nach dem 01.07.2015 geboren werden. Nehmen Eltern das Elterngeld Plus in Anspruch und damit die Verlängerung über den 14. Lebensmonat hinaus, so ändern sich die Voraussetzungen für das Elterngeld. Das solltest du in Zukunft unbedingt einplanen.

Nach § 1 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) haben folgende Antragsteller Anspruch auf Elterngeld:

  • wer seinen Wohnsitzt in Deutschland hat
  • mit seinem Kind einen Haushalt teilt
  • das Kind selber betreut und erzogen wird
  • keine volle Erwerbstätigkeit ausübt

Solltest du eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllen und auch keine Ausnahmen greift, so entfällt der Anspruch auf Elterngeld.

Beispielrechnung Elterngeld Plus

Um das Elterngeld Plus besser zu verdeutlichen, haben wir für die werdenden Eltern noch eine Beispielrechnung zusammengestellt.

  • Teilzeitgehalt beträgt 1000 Euro
  • Elterngeld Plus beträgt demnach 780 Euro (die Hälfte des Betrages vom klassischen Elterngeld, ausgezahlt über 24 Monate statt 12 Monate)
  • Daraus besteht ein Gesamteinkommen von 1750 Euro

Das neue Elterngeld Plus bedeutet für Eltern kurzfristig weniger Geld im Monat zu bekommen. Langfristig wird sich das aber auszahlen, da auch die monatlichen Fixkosten sinken. Denke hierzu nur an den täglichen Weg zur Arbeit, den du dir sparst.

Berechnung des klassischen Elterngeldes:

  • Netto-Einkommen während der 12 Monate vor der Geburt 2400 Euro
  • Elterngeldanspruch für bis zu 12 Monatebeträgt monatlich 1560 Euro (= 65 Prozent vom Netto-Einkommen 2400 Euro)

Elterngeld bei Teilzeitarbeit

  • Netto-Teilzeiteinkommen beträgt 1000 Euro pro Monat
  • Differenzbetrag zum Vollzeit-Netto beträgt 1400 Euro
  • Monatlicher Elterngeldanspruch beträgt 910 Euro (= 65 Prozent vom Differenzbetrag 1400 Euro)
  • Verlust im Vergleich zum Elterngeld ohne Zuarbeit beträgt 650 Euro
  • Das Gesamteinkommen beträgt somit 1910 Euro

10 Kommentare

  1. Und wie ist es dann bei Mehrlingen? Da das doppelte Elterngeld wegfällt hat man ja wieder weniger Geld zur Verfügung, richtig?

    • Genau. Das doppelte Elterngeld für Mehrlingseltern wird zum 1. Januar 2015 wieder abgeschafft. Stattdessen können Mehrlingseltern das Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen.

      Im Endeffekt wird da aber deutlich weniger Geld ankommen. Das gilt aber nur für Kinder die ab dem 1.7.2015 geboren werden. Für schon geborene Mehrlinge gibt es das Elterngeld ganz normal weiter.

  2. Was ist mit der anrechnung auf Alg 2
    Wird es so wie fruher das keine anrechnung erfolgt oder bleibt dies bestehen und es wird weiter angerechnet

    • Das aktuelle Elterngeld wird doch (soweit ich weiß) auch schon auf das Alg 2 als Einkommen angerechnet. Da wird sich nichts ändern, ganz sicher bin ich da aber grade nicht.

  3. Toll und das kommt erst jetzt,meine ist nun 15 monate alt und ich hatte nur 12 Monate Eltern geld,nachträglich kann man sich die 2 fehlenden Monate nicht nachzahlen lassen oder?

  4. Ich würde gern noch mal auf die Mehrlingsgeburten zurück kommen. Heißt dass, das alle die zwischen dem 1.1.15 und 30.6.15 geborenen Mehrlinge weder das doppelte Elterngeld noch das Elterngeld-Plus in Anspruch nehmen können? Das wäre ja ziemlich ungerecht! Lg

  5. Ihr versteht den Artikel irgendwie falsch glaube ich.
    Elterngeld beträgt zbs 600 Euro
    Elterngeld 600 Euro x 12 Monate
    Elterngeld Plus 300 Euro x 24 Monate.
    am Ende bekommt man durch beide Varianten das selbe. Dad haben wir schon Jahrelang. Man konnte sich das EG schon immer splitten lassen.
    EG Plus lohnt sich nur für Teilzeitkräfte.

    Bei ALGII wird alles bei altem bleiben
    Hat man vorher gearbeitet bekommt man einen Freibetrag + 30 Euro Versicherungspauschale. Bei 400 Euro x 8 Monate vor der Geburt sind das 266 Euro + 30 VP (400×8/12)
    Sind 296 also dürfen dann 4 Euro angerechnet werden

    Aber Achtung! Nimmt man nun EG Plus, was früher einfach das Splitting war halbiert sich nicht nur das EG sondern bei ALGII auch der Freibetrag

    Wären dann 150 EG X 24 Monate.
    133 Freibetrag. Da noch die Versicherungspauschale dazu kommt is nix anrechenbar.

    Wer vorher nicht gearbeitet hat werden die 300 Euro angerechnet

  6. Ich gehe teilzeit arbeiten 25 Stunden die Woche und habe zwischen 650 und 850 Euro brutto Naja Mein Baby soll Ende August zur Welt kommen was bekomme ich dann ab elternzeit? Ist dann nicht besser das der Papa der 1600 Euro brutto verdient in elternzeit geht? Was also tun? Ich verstehe das nicht so richtig. Ich wollte eigentlich 8 Wochen nach der Geburt wider arbeiten gehen. Da mein mann und ich in entgegen gesetzten schichten arbeiten. Ist das dann überhaupt ohne Einbußen möglich?

  7. Eine Veränderung, die auf jeden Fall einigen Familien sehr entgegen kommt. Schade, dass es dies erst jetzt geben wird. Ich hätte mich gefreut, wenn es Elterngeld Plus bereits vor einigen Jahren gegeben hätte. Darauf hätte ich und mein Partner ganz sicher zurückgegriffen.

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