Die Vorsorgeuntersuchungen begleiten Dich durch die gesamte Schwangerschaft. Sie sind in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegt, werden von der Krankenkasse übernommen und im Mutterpass dokumentiert.
Hier findest Du beides: den Überblick, was bei jedem Termin geprüft wird – und den chronologischen Plan, welche Untersuchung wann ansteht.
Wie oft die Untersuchungen stattfinden
In der Regel gehst Du bis zur 32. Schwangerschaftswoche etwa alle vier Wochen zur Vorsorge, danach alle zwei Wochen. Nach dem errechneten Termin werden die Abstände noch kürzer, meist alle zwei Tage.
Die Termine kannst Du wahlweise bei der Frauenärztin oder bei einer Hebamme wahrnehmen – auch im Wechsel. Beide dürfen die regulären Vorsorgeuntersuchungen durchführen; Ultraschall und ärztliche Diagnostik bleiben der Praxis vorbehalten.
Was bei jedem Termin geprüft wird
- Blutdruck – wichtig zur Früherkennung einer Präeklampsie
- Gewicht
- Urinkontrolle auf Eiweiß, Zucker und Anzeichen einer Infektion
- Stand der Gebärmutter und später die Lage des Kindes
- Herztöne des Kindes
- bei Bedarf Blutuntersuchungen
Alle Ergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen. Es lohnt sich, ihn ab etwa der 34. Woche immer bei sich zu tragen – im Ernstfall hat das Klinikteam damit sofort alle wichtigen Informationen.
Der Vorsorgeplan: alle Termine chronologisch
Erstes Trimester – bis zur 12. SSW
- Feststellung der Schwangerschaft und Anlegen des Mutterpasses
- Blutuntersuchungen: Blutgruppe und Rhesusfaktor, Antikörpersuchtest, Untersuchung auf Infektionen wie Röteln, Syphilis und – auf Wunsch – HIV
- Erstes Ultraschall-Screening zwischen der 9. und 12. SSW
- Optional: Nackentransparenzmessung beziehungsweise Ersttrimester-Screening zwischen der 11. und 14. SSW – eine freiwillige Zusatzuntersuchung, die in der Regel selbst gezahlt wird
Zweites Trimester – 13. bis 28. SSW
- Vorsorge etwa alle vier Wochen
- Zweites Ultraschall-Screening zwischen der 19. und 22. SSW, auf Wunsch als erweiterte Feindiagnostik
- Zuckertest zwischen 24+0 und 27+6 zur Früherkennung eines Schwangerschaftsdiabetes – zuerst als Vortest mit 50 Gramm Zucker
- Kontrolle des Antikörpersuchtests, bei Rhesus-negativen Frauen die Anti-D-Prophylaxe
Drittes Trimester – ab der 29. SSW
- Vorsorge zunächst weiter etwa alle vier Wochen, in den letzten acht Wochen vor dem Termin alle zwei Wochen
- Drittes Ultraschall-Screening zwischen der 29. und 32. SSW
- Untersuchung auf Hepatitis B gegen Ende der Schwangerschaft
- Kontrolle der Kindslage und Vorbereitung auf die Geburt
- ab dem errechneten Termin engmaschige Kontrollen mit CTG und Ultraschall
Die drei Ultraschall-Screenings
Die drei regulären Ultraschalluntersuchungen sind für alle Schwangeren vorgesehen und Kassenleistung. Sie haben jeweils einen anderen Schwerpunkt: Beim ersten geht es um Sitz und Vitalität der Schwangerschaft sowie die Terminbestimmung, beim zweiten um die Entwicklung der Organe, beim dritten um Wachstum, Lage und Fruchtwassermenge.
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen ohne medizinischen Anlass – etwa reine „Babyfernsehen“-Termine – sind seit einiger Zeit nicht mehr zulässig.
Freiwillige Zusatzuntersuchungen
Über die Regelleistungen hinaus werden verschiedene Untersuchungen angeboten, etwa Tests auf Toxoplasmose oder B-Streptokokken, erweiterte Ultraschalldiagnostik oder nicht-invasive Bluttests auf Chromosomenveränderungen. Manche werden bei entsprechender Indikation übernommen, andere sind Selbstzahlerleistungen.
Hier lohnt es sich, in Ruhe zu fragen: Was ist der konkrete Nutzen? Was folgt aus einem auffälligen Ergebnis? Und was, wenn es unauffällig ist? Kein Test muss gemacht werden – die Entscheidung liegt bei Dir.
Häufige Fragen zur Schwangerschaftsvorsorge
Muss ich alle Untersuchungen wahrnehmen?
Nein. Alle Untersuchungen sind Angebote, keine Pflicht. Sinnvoll sind sie trotzdem – gerade Blutdruck- und Urinkontrolle erkennen Entwicklungen früh, die Du selbst nicht bemerkst.
Kann ich zur Hebamme statt zur Ärztin?
Ja, die regulären Vorsorgeuntersuchungen dürfen auch Hebammen durchführen. Viele Frauen kombinieren beides.
Was passiert bei einem auffälligen Befund?
In der Regel folgt eine Kontrolle oder eine weiterführende Untersuchung. Viele Auffälligkeiten bestätigen sich nicht. Wird ein Risikofaktor festgestellt, wird die Schwangerschaft engmaschiger betreut – mehr dazu unter Risikoschwangerschaft.
Wer zahlt die Untersuchungen?
Alle in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Zusatzangebote können kostenpflichtig sein – frag vorher nach, was auf Dich zukommt.
Ab der 36. Woche kommt als Vorbereitung die Dammmassage infrage.
Gelegentlich wird dabei auch die Länge des Gebärmutterhalses gemessen – mehr dazu im Ratgeber zum Muttermund.
Welche Untersuchung wann ansteht, richtet sich nach der Schwangerschaftswoche – der SSW-Rechner sagt Dir, wo Du gerade stehst.
