U-Untersuchungen: alle Termine, Zeitfenster und Toleranzgrenzen im Überblick

Von der ersten Minute nach der Geburt bis in die Jugend begleiten die U-Untersuchungen die Gesundheit Deines Kindes. Es gibt zehn Pflicht-Vorsorgen von der U1 bis zur U9 und die Jugenduntersuchung J1 – dazu kommen die freiwilligen Angebote U10, U11 und J2. Bei jedem Termin schaut die Kinderärztin, ob sich Dein Kind altersgerecht entwickelt, und erkennt behandelbare Störungen früh, solange sie sich noch gut beheben lassen.

Das Wichtigste vorab: Jede U hat ein festes Zeitfenster und eine Toleranzgrenze. Innerhalb des Zeitfensters ist der ideale Termin, bis zur Toleranzgrenze zahlt die Krankenkasse die Vorsorge als reguläre Leistung. Danach kann der Anspruch entfallen. Trag die Termine also früh in den Kalender ein – die genauen Zeitfenster aller Untersuchungen findest Du in der Tabelle weiter unten.

Alle U- und J-Untersuchungen mit Zeitfenster und Toleranzgrenze

Die Zeitfenster und Toleranzgrenzen sind bundesweit in der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt. Die U1 bis U9 und die J1 sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. U10, U11 und J2 sind zusätzliche Angebote, die viele – aber nicht alle – Kassen freiwillig übernehmen.

Untersuchung Zeitfenster (ideal) Toleranzgrenze Alter (ca.) Schwerpunkte
U1 direkt nach der Geburt Geburt Apgar-Test, Nabelschnur-pH, erste Vitalitätsprüfung, Vitamin K
U2 3.–10. Lebenstag 3.–14. Tag 1. Woche Neugeborenen-Screening (Blut), Hörscreening, Pulsoxymetrie, Untersuchung von Kopf bis Fuß
U3 4.–5. Lebenswoche 3.–8. Woche 1. Monat Hüftultraschall, Gedeihen, Reflexe, Beratung zu Schlaf und Stillen
U4 3.–4. Lebensmonat 2.–4,5. Monat 3–4 Monate erste Impfungen (Sechsfach, Pneumokokken), Bewegung, Sehen und Hören
U5 6.–7. Lebensmonat 5.–8. Monat ½ Jahr Greifen, Drehen, Beikost-Beratung, weitere Impfungen
U6 10.–12. Lebensmonat 9.–14. Monat 1. Geburtstag erste Wörter, Laufen, MMR-Impfung, Zahnstatus
U7 21.–24. Lebensmonat 20.–27. Monat 2 Jahre Sprachentwicklung (rund 50 Wörter), Feinmotorik, Sozialverhalten
U7a 34.–36. Lebensmonat 33.–38. Monat 3 Jahre Sehtest, Sprachstand, Verhalten, Kita-Themen
U8 46.–48. Lebensmonat 43.–50. Monat 4 Jahre Sprachtest, Urinprobe, Blutdruck, Grobmotorik
U9 60.–64. Lebensmonat 58.–66. Monat 5 Jahre Schulfähigkeit, Sehen und Hören, Impfauffrischungen
J1 13.–14. Lebensjahr 12.–14. Jahr 13 Jahre Pubertät, HPV-Impfung, Haltung/Skoliose, Blutdruck

Die folgenden drei Vorsorgen sind keine Regelleistung, sondern werden von vielen Krankenkassen als Zusatzleistung angeboten:

Untersuchung Alter Kostenträger Schwerpunkte
U10 7–8 Jahre viele Kassen (Zusatzleistung) Lese-Rechtschreib-Schwäche, Rechenschwäche, ADHS, Motorik
U11 9–10 Jahre viele Kassen (Zusatzleistung) Schulleistung, Haltung, Medien- und Suchtprävention
J2 16–17 Jahre viele Kassen (Zusatzleistung) Berufswahl, Pubertätsabschluss, Haltung, Sexualität

Was bei jeder U-Untersuchung geprüft wird

So unterschiedlich die Schwerpunkte in der Tabelle aussehen – ein gemeinsamer Kern zieht sich durch fast alle U-Untersuchungen. Die Kinderärztin misst Gewicht, Länge und Kopfumfang und trägt sie in die Perzentilenkurven im gelben Heft ein. Sie untersucht Dein Kind körperlich von Kopf bis Fuß, prüft altersgemäß Sehen und Hören und schaut, ob die Entwicklung von Motorik, Sprache und Sozialverhalten zum Alter passt. Dazu kommt jedes Mal ein Beratungsgespräch mit Dir – etwa zu Ernährung, Schlaf, Unfallvorbeugung oder dem passenden Impfschutz.

Genau deshalb sind die festen Zeitfenster kein bürokratischer Selbstzweck: Jede Untersuchung ist auf Entwicklungsschritte zugeschnitten, die genau in diesem Alter sichtbar werden. Die U6 rund um den ersten Geburtstag schaut zum Beispiel auf erste Wörter und das freie Laufen – Meilensteine, die einige Wochen früher oder später kaum aussagekräftig zu beurteilen wären.

Besonderheit bei Frühgeborenen

Ist Dein Kind zu früh auf die Welt gekommen, gelten die Zeitfenster der U-Untersuchungen trotzdem – gerechnet wird nach dem tatsächlichen Geburtsdatum. Bei der Bewertung der Ergebnisse berücksichtigt die Ärztin aber das sogenannte korrigierte Alter, also den errechneten Geburtstermin. Ein Frühchen, das rechnerisch erst wenige Wochen alt wäre, wird bei Entwicklungsschritten also nicht mit reif geborenen Gleichaltrigen verglichen, sondern an seinem korrigierten Alter gemessen. Frag im Zweifel in Deiner Praxis nach, wie die Termine bei Deinem Kind am besten gelegt werden.

Was passiert, wenn Du einen Termin verpasst?

Kein Grund zur Panik, aber Du solltest zügig handeln. Solange Du innerhalb der Toleranzgrenze bleibst, kannst Du die Untersuchung ganz normal nachholen und die Kasse trägt die Kosten. Erst wenn auch die Toleranzgrenze überschritten ist, kann der Anspruch auf die reguläre Vorsorge entfallen – die Kinderärztin kann Dein Kind dann trotzdem untersuchen, es zählt aber unter Umständen nicht mehr als die vorgesehene U.

Ein praktisches Beispiel: Die U6 ist für den 10. bis 12. Lebensmonat vorgesehen, die Toleranz reicht bis zum 14. Monat. Verpasst Du den Wunschtermin um Deines Kindes ersten Geburtstag herum, ruf einfach in der Praxis an und vereinbare zeitnah einen neuen – bis zum 14. Monat ist alles im grünen Bereich. Wichtig ist vor allem, dass keine wichtige Untersuchung komplett unter den Tisch fällt, denn genau dafür sind die Zeitfenster da: Jede U prüft Entwicklungsschritte, die genau in diesem Alter sichtbar werden.

Das gelbe Kinderuntersuchungsheft

Nach der Geburt bekommst Du das Kinderuntersuchungsheft, das wegen seines Umschlags meist einfach „gelbes Heft“ genannt wird. Darin dokumentiert die Kinderärztin die Ergebnisse aller Untersuchungen von der U1 bis zur U9. Nimm es zu jedem Termin mit – auch der Impfpass gehört ins Gepäck, weil viele Impfungen aus dem Impfkalender mit den U-Untersuchungen zusammenfallen. Bewahre das Heft gut auf: Bei Kita-Anmeldung, Einschulung oder einem Arztwechsel wird häufig danach gefragt.

Seit Januar 2022 gibt es das Heft zusätzlich in elektronischer Form. Als sogenanntes eU-Heft lassen sich die Ergebnisse in der elektronischen Patientenakte (ePA) Deines Kindes speichern; alle gesetzlichen und viele private Kassen bieten das an. Das Papierheft bleibt aber gültig und wird weiter geführt – Du musst also nicht umsteigen, wenn Du das nicht möchtest. Seit Anfang 2026 werden im gelben Heft auch die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ausführlicher dokumentiert.

Sind die U-Untersuchungen Pflicht?

Bundesweit sind die U-Untersuchungen dringend empfohlen, aber nicht überall im engeren Sinn verpflichtend. Die Regeln legen die Bundesländer fest, und sie unterscheiden sich deutlich. In Bayern, Hessen und Baden-Württemberg sind die U-Untersuchungen seit 2009 verpflichtend – dort greifen Meldesysteme, die kontrollieren, ob Dein Kind teilgenommen hat.

So läuft es in diesen Ländern typischerweise ab: Eine zentrale Stelle gleicht ab, welche Kinder zu einer fälligen U nicht erschienen sind. Zuerst bekommst Du eine schriftliche Erinnerung. Reagierst Du nicht, wird das Gesundheitsamt informiert. Erst wenn auch dann keine Untersuchung erfolgt und Hinweise auf eine Gefährdung des Kindes bestehen, kann in letzter Konsequenz das Jugendamt eingeschaltet werden. Das ist ausdrücklich kein Automatismus, sondern die letzte Stufe. In vielen anderen Bundesländern gibt es ein freiwilliges Einladungswesen: Du wirst schriftlich an fällige Termine erinnert, ohne dass eine Meldepflicht dahintersteht. Frag im Zweifel bei Deiner Kinderarztpraxis oder Deinem Gesundheitsamt nach, welche Regeln in Deinem Bundesland gelten.

U10, U11 und J2 – die freiwilligen Vorsorgen

Zwischen der U9 (mit 5 Jahren) und der J1 (mit rund 13 Jahren) klafft im gesetzlichen Programm eine große Lücke von mehreren Jahren. Genau diese füllen die U10 (7–8 Jahre) und U11 (9–10 Jahre) sowie die J2 (16–17 Jahre). Sie decken typische Schulkind- und Jugendthemen ab: Lese-Rechtschreib-Schwäche, Rechenschwäche und ADHS bei der U10, Schulleistung, Haltung sowie Medien- und Suchtprävention bei der U11, Berufswahl und Pubertätsabschluss bei der J2.

Diese drei Untersuchungen sind keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sehr viele Kassen übernehmen sie trotzdem freiwillig – oft über einen Vertrag mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Ob Deine Kasse zahlt und in welcher Höhe, steht in Deinem Leistungskatalog oder erfährst Du mit einem kurzen Anruf. Zahlst Du selbst, liegen die Kosten je Untersuchung grob im mittleren zweistelligen Bereich. Details findest Du in unseren Einzelratgebern zur U10, U11 und J2.

Alle Untersuchungen im Detail

Zu jeder Vorsorge haben wir einen ausführlichen Ratgeber mit Ablauf, Checkliste und häufigen Fragen. Hier kommst Du direkt zur passenden Seite:

  • U1 – direkt nach der Geburt
  • U2 – Neugeborenen-Screening in der ersten Woche
  • U3 – Hüftultraschall im ersten Monat
  • U4 – erste Impfungen mit 3–4 Monaten
  • U5 – Beweglichkeit und Beikost mit einem halben Jahr
  • U6 – erste Wörter zum ersten Geburtstag
  • U7 – Sprachentwicklung mit 2 Jahren
  • U7a – Sehtest mit 3 Jahren
  • U8 – großer Check mit 4 Jahren
  • U9 – Schulfähigkeit mit 5 Jahren
  • U10 und U11 – die freiwilligen Grundschul-Vorsorgen
  • J1 und J2 – die Jugenduntersuchungen
  • Impfkalender – welche Impfung wann ansteht

Häufige Fragen zu den U-Untersuchungen

Wie viele U-Untersuchungen gibt es insgesamt?

Als Pflichtleistung der Kassen gibt es zehn U-Untersuchungen (U1 bis U9, wobei die U7a zwischen U7 und U8 dazukommt) sowie die Jugenduntersuchung J1. Freiwillig ergänzt werden sie durch U10, U11 und J2. Zusammen decken sie die Zeit von der Geburt bis kurz vor die Volljährigkeit ab.

Muss ich für die U-Untersuchungen etwas bezahlen?

Nein, die U1 bis U9 und die J1 sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen und für Dich kostenfrei. Nur die zusätzlichen Vorsorgen U10, U11 und J2 können Kosten verursachen, wenn Deine Kasse sie nicht übernimmt.

Was muss ich zu jedem Termin mitbringen?

Am wichtigsten sind das gelbe Kinderuntersuchungsheft und der Impfpass. Bei größeren Kindern helfen Notizen zu Auffälligkeiten, die Dir zu Hause aufgefallen sind. Bring bei manchen Terminen (etwa der U8) auf Wunsch der Praxis eine Urinprobe mit.

Was ist der Unterschied zwischen U- und J-Untersuchungen?

U-Untersuchungen begleiten die Kinderjahre von der Geburt bis zum Schulalter. Die J-Untersuchungen (J1 und J2) sind die Vorsorgen im Jugendalter mit ganz eigenen Themen wie Pubertät, Impfschutz und Berufswahl.

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