Impfkalender 2026: Alle Impfungen für Babys und Kinder im Überblick

Welche Impfung steht wann an? Der Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt darauf eine klare Antwort. Er wird jedes Jahr aktualisiert – 2026 hat sich vor allem bei den Meningokokken etwas geändert: Die Meningokokken-C-Impfung mit 12 Monaten entfällt, stattdessen wird mit 12 bis 14 Jahren gegen Meningokokken ACWY geimpft. Für den RSV-Schutz von Säuglingen ist seit September 2026 neben Nirsevimab auch Clesrovimab empfohlen.

Hier findest Du den vollständigen Impfkalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche – mit allen Zeitpunkten, den Zusammenhängen zu den U-Untersuchungen und den Antworten auf die Fragen, die Eltern in der Praxis am häufigsten stellen.

Der Impfkalender 2026 auf einen Blick

Die STIKO empfiehlt, jede Impfung zum frühestmöglichen Zeitpunkt vornehmen zu lassen. Der Grund ist einfach: In den ersten Lebensmonaten sind Säuglinge für viele dieser Krankheiten am anfälligsten, und der Nestschutz der Mutter lässt nach.

Impfung Alter Dosen
RSV (monoklonale Antikörper) Je nach Geburtsmonat, siehe unten 1
Rotaviren ab 6 Wochen, dann 2–3 Monate, ggf. 4 Monate 2 oder 3
Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) 2, 4 und 11 Monate 3
Haemophilus influenzae Typ b (Hib) 2, 4 und 11 Monate 3
Poliomyelitis (Kinderlähmung) 2, 4 und 11 Monate 3
Hepatitis B 2, 4 und 11 Monate 3
Pneumokokken 2, 4 und 11 Monate 3
Meningokokken B 2, 4 und 12 Monate 3
Masern, Mumps, Röteln (MMR) 11 und 15 Monate 2
Varizellen (Windpocken) 11 und 15 Monate 2
Auffrischung Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten 5–6 Jahre 1
Auffrischung Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio 9–16 Jahre 1
HPV (Humane Papillomviren) 9–14 Jahre 2
Meningokokken ACWY 12–14 Jahre 1

Diese Termine sind kein starrer Fahrplan, sondern Empfehlungen. Eine verpasste Impfung lässt sich in jedem Lebensalter nachholen – die STIKO weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Überprüfung des Impfstatus in jedem Alter sinnvoll ist und fehlende Impfungen sofort nachgeholt werden sollten.

Das ist 2026 neu – und was seit 2024 gilt

Neu 2026: Meningokokken ACWY statt Meningokokken C

Die Meningokokken-C-Impfung, die bisher mit 12 Monaten vorgesehen war, fällt weg. Stattdessen empfiehlt die STIKO jetzt für alle Kinder und Jugendlichen mit 12 bis 14 Jahren eine Dosis gegen die Meningokokken-Gruppen A, C, W und Y. Wer sie verpasst, kann sie bis zum 25. Geburtstag nachholen. Im Säuglings- und Kleinkindalter steht damit keine Meningokokken-C-Impfung mehr im Kalender.

Meningokokken B: Standardimpfung seit 2024

Lange war die Impfung gegen Meningokokken B nur eine Indikationsimpfung – sie wurde also nur Kindern mit besonderem Risiko empfohlen. Seit 2024 gilt sie als Standardimpfung für alle Säuglinge und wird damit regulär von den Krankenkassen übernommen.

Meningokokken B sind Bakterien, die eine Hirnhautentzündung oder eine Blutvergiftung auslösen können. Solche Verläufe sind selten, können aber innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich werden – und gerade Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet. Geimpft wird im sogenannten 2+1-Schema: zwei Dosen mit zwei und vier Monaten, die dritte im zwölften Monat.

RSV-Schutz für Neugeborene

Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist der häufigste Auslöser schwerer Atemwegsinfektionen im Säuglingsalter. Hier wird nicht im klassischen Sinn geimpft, sondern es werden fertige Antikörper gegeben – eine sogenannte passive Immunisierung mit Nirsevimab oder Clesrovimab, als Einmaldosis. Empfohlen ist sie seit 2024; Clesrovimab kam im September 2026 als zweites Mittel hinzu.

Der richtige Zeitpunkt hängt vom Geburtsmonat ab:

  • Zwischen April und September geborene Kinder erhalten die Dosis im Herbst, vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison.
  • Während der RSV-Saison geborene Kinder – die Saison liegt meist zwischen Oktober und März – bekommen sie möglichst rasch nach der Geburt, idealerweise noch bei der Entlassung aus der Geburtsklinik oder zur U2 zwischen dem 3. und 10. Lebenstag.

Wie Impftermine und U-Untersuchungen zusammenhängen

Die Impftermine sind bewusst so gelegt, dass sie mit den Vorsorgeuntersuchungen zusammenfallen. Das ist praktisch, weil Du dafür keinen zusätzlichen Termin brauchst – und es ist der Grund, warum es sich doppelt lohnt, die U-Termine einzuhalten.

  • U4 (3.–4. Lebensmonat): Sechsfachimpfung sowie Pneumokokken und Meningokokken B – je nach Termin die erste oder schon die zweite Runde, denn die STIKO empfiehlt den Impfstart mit 2 Monaten
  • U5 (6.–7. Lebensmonat): kein regulärer Impftermin – die zweiten Dosen sind schon mit 4 Monaten fällig, also vor der U5
  • U6 (10.–12. Lebensmonat): dritte Dosen sowie die erste MMR- und Varizellen-Impfung
  • U9 (60.–64. Lebensmonat): Auffrischung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten vor der Einschulung
  • J1 (12.–14. Lebensjahr): HPV-Impfung und weitere Auffrischungen

Welche Impfung bei welchem Termin genau drankommt, entscheidet die Kinderärztin anhand des individuellen Impfstatus. Die vollständigen Zeitfenster aller Vorsorgetermine findest Du in unserem Ratgeber zu den U-Untersuchungen.

Die Sechsfachimpfung: Warum so viel auf einmal?

Der häufigste Einwand von Eltern lautet, sechs Impfungen auf einmal seien zu viel für ein kleines Immunsystem. Der Kombinationsimpfstoff schützt gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Hib, Kinderlähmung und Hepatitis B – mit einem einzigen Piks statt sechs.

Das Immunsystem eines Säuglings setzt sich täglich mit einer sehr großen Zahl von Krankheitserregern auseinander. Die Antigene eines Kombinationsimpfstoffs machen davon nur einen verschwindend kleinen Teil aus. Der praktische Vorteil ist dagegen erheblich: weniger Termine, weniger Einstiche, weniger Tränen – und ein früher vollständiger Schutz.

Was nach der Impfung normal ist

Rötung, Schwellung oder Schmerzen an der Einstichstelle sind typische Impfreaktionen und zeigen, dass das Immunsystem arbeitet. Auch leichtes Fieber, Quengeligkeit oder Müdigkeit in den ersten ein bis drei Tagen kommen häufig vor. Diese Reaktionen klingen in aller Regel von selbst wieder ab.

Anders zu bewerten sind hohes Fieber, ein ungewöhnlich schrilles Schreien über Stunden, ein Krampfanfall oder eine ausgeprägte Schwellung des geimpften Arms oder Beins. Solche Reaktionen sind selten – wenn sie auftreten, gehört das ärztlich abgeklärt. Sprich im Zweifel immer die Kinderarztpraxis an, statt selbst einzuordnen.

Häufige Fragen zum Impfkalender

Was passiert, wenn wir einen Impftermin verpassen?

Nichts, was sich nicht beheben ließe. Eine unterbrochene Impfserie muss nicht neu begonnen werden – es wird dort weitergemacht, wo aufgehört wurde. Die STIKO empfiehlt, fehlende Impfungen so schnell wie möglich nachzuholen. Wichtig ist nur, den Impfausweis zum Termin mitzubringen, damit die Praxis den Stand sieht.

Mein Kind ist erkältet – kann es trotzdem geimpft werden?

Ein leichter Infekt ohne Fieber ist in der Regel kein Grund, einen Impftermin abzusagen. Bei fieberhaften Erkrankungen wird üblicherweise abgewartet, bis das Kind wieder gesund ist. Die Entscheidung trifft die Ärztin beim Termin.

Sind Impfungen für Kinder kostenlos?

Die im Impfkalender empfohlenen Standardimpfungen sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen und damit für Dich kostenfrei. Das gilt seit 2024 ausdrücklich auch für die Meningokokken-B-Impfung.

Welche Impfung ist in Deutschland Pflicht?

Eine allgemeine Impfpflicht gibt es nicht. Eine Ausnahme ist der Masernschutz: Das Masernschutzgesetz verlangt einen Nachweis über einen Masernschutz für Kinder, die eine Kita oder Schule besuchen, sowie für bestimmte Beschäftigte in diesen Einrichtungen. In der Praxis wird das über die MMR-Impfung erfüllt.

Können mehrere Impfungen an einem Termin gegeben werden?

Ja, das ist ausdrücklich vorgesehen und der Regelfall. Die MMR- und die Varizellen-Impfung können am selben Termin gegeben werden oder in einem Abstand von vier Wochen.

Quelle: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut, Impfkalender 2026, veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 4/2026. Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche Beratung – welche Impfungen für Dein Kind wann sinnvoll sind, entscheidet Ihr gemeinsam mit Eurer Kinderärztin.

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