Eine Adoption schenkt einem Kind eine neue Familie – und Paaren oder Einzelpersonen den lang ersehnten Familienzuwachs. Der Weg dorthin ist in Deutschland klar geregelt und durchläuft mehrere Stufen. Hier erfährst Du, welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, wie das Adoptionsverfahren 2026 abläuft und welche Unterstützung Dir zusteht.
Welche Voraussetzungen müssen Adoptiveltern erfüllen?
Adoptieren können verheiratete Paare gemeinsam, aber auch einzelne Personen. Bei Ehepaaren muss ein Partner mindestens 25 Jahre alt sein, der andere mindestens 21. Entscheidend ist neben dem Alter vor allem die persönliche, gesundheitliche und wirtschaftliche Eignung: Die Adoptionsvermittlungsstelle prüft, ob Du einem Kind dauerhaft ein stabiles, liebevolles Zuhause bieten kannst. Eine Obergrenze beim Alter gibt es nicht, der Altersabstand zum Kind sollte aber dem natürlichen Verhältnis ähneln.
So läuft das Adoptionsverfahren ab
Das Verfahren gliedert sich in mehrere Schritte:
- Bewerbung: Du wendest Dich an das Jugendamt oder eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle.
- Eignungsprüfung: In ausführlichen Gesprächen, Hausbesuchen und anhand von Unterlagen (Führungszeugnis, Gesundheits- und Einkommensnachweise) wird Eure Eignung geprüft.
- Vormerkung und Vermittlung: Nach der Zusage wirst Du vorgemerkt und erhältst – oft nach längerer Wartezeit – einen Vermittlungsvorschlag.
- Adoptionspflege: Das Kind zieht zunächst „auf Probe“ bei Dir ein. In dieser Zeit begleitet Dich die Vermittlungsstelle.
- Adoptionsbeschluss: Verläuft die Adoptionspflege gut, stellst Du beim Notar den Antrag, und das Familiengericht spricht die Adoption aus.
Welche Rechtsfolgen hat die Adoption?
Mit dem Beschluss wird das Kind rechtlich Deinem leiblichen Kind vollständig gleichgestellt – mit allen Rechten und Pflichten, einschließlich Erb- und Unterhaltsrecht. Die verwandtschaftlichen Beziehungen zur Herkunftsfamilie erlöschen in der Regel. Bei der Stiefkindadoption, bei der ein Partner das leibliche Kind des anderen annimmt, gelten Sonderregeln; hier ist eine Beratung verpflichtend.
Beratung und finanzielle Unterstützung
Seit der Reform des Adoptionshilfe-Gesetzes hast Du einen Anspruch auf Beratung vor, während und nach der Adoption. Finanziell stehen Adoptiveltern dieselben Familienleistungen zu wie leiblichen Eltern: Ab der Aufnahme des Kindes in Adoptionspflege kannst Du Elterngeld und Elternzeit in Anspruch nehmen, und Du erhältst Kindergeld.
Häufige Fragen zur Adoption
Wie alt muss ich für eine Adoption sein?
Bei Ehepaaren muss ein Partner mindestens 25 Jahre alt sein, der andere mindestens 21. Einzelpersonen müssen ebenfalls 25 Jahre alt sein.
Können auch unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare adoptieren?
Eine gemeinsame Adoption ist Ehepaaren vorbehalten. Unverheiratete Personen können einzeln adoptieren; gleichgeschlechtliche Ehepaare sind heterosexuellen gleichgestellt.
Bekomme ich als Adoptivelternteil Elterngeld?
Ja. Ab der Aufnahme des Kindes in Adoptionspflege hast Du Anspruch auf Elterngeld, Elternzeit und Kindergeld.
Hinweis: Die Angaben entsprechen dem Stand 2026. Ansprechpartner für Dein Verfahren ist die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle.