Elterngeld ersetzt einen großen Teil Deines Einkommens, wenn Du nach der Geburt beruflich kürzertrittst, um Dein Kind zu betreuen. 2026 bekommst Du als Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat – in der Regel 65 Prozent Deines bisherigen Nettoeinkommens, bei geringen Einkommen bis zu 100 Prozent. Anspruch haben Mütter und Väter gleichermaßen, auch Selbstständige, Studierende und Eltern ohne eigenes Einkommen.
Damit Du das Maximum herausholst, führt Dich dieser Ratgeber durch alle Entscheidungen: Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus, konkrete Beispielrechnungen für verschiedene Einkommen, die Unterlagen-Checkliste für den Antrag – und die Fehler, die Eltern immer wieder bares Geld kosten.
Wer bekommt Elterngeld?
Elterngeld erhalten fast alle Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen: Angestellte, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige, Studierende, Auszubildende und auch Eltern, die vorher nicht erwerbstätig waren. Die Voraussetzungen: Du lebst mit Deinem Kind in einem Haushalt in Deutschland, betreust es selbst und arbeitest während des Bezugs nicht mehr als 32 Wochenstunden. Das gilt für leibliche Kinder genauso wie für Adoptivkinder.
Die Einkommensgrenze: Für Geburten ab dem 1. April 2025 – und damit für praktisch alle Anträge im Jahr 2026 – entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen (zvE) im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 Euro lag. Die Grenze gilt für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Wichtig: Das zvE ist nicht Dein Bruttogehalt, sondern der Betrag aus dem Steuerbescheid nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen – es liegt meist deutlich unter dem Brutto.
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus im Vergleich
Das Elterngeld besteht aus drei Bausteinen, die Du frei kombinieren kannst. Als Faustregel: Basiselterngeld passt, wenn Du komplett aussetzt. ElterngeldPlus lohnt sich, sobald Du in Teilzeit arbeitest – denn aus jedem Basismonat werden zwei Plus-Monate. Der Partnerschaftsbonus belohnt Paare, die sich Job und Betreuung wirklich teilen.
| Kriterium | Basiselterngeld | ElterngeldPlus | Partnerschaftsbonus |
|---|---|---|---|
| Höhe pro Monat | 300 bis 1.800 Euro | 150 bis 900 Euro | 150 bis 900 Euro |
| Dauer | bis zu 12 Monate, mit Partnermonaten 14 | doppelt so lange: 1 Basismonat = 2 Plus-Monate | 2 bis 4 zusätzliche Monate je Elternteil |
| Arbeiten erlaubt? | ja, bis 32 Wochenstunden – Verdienst wird aber angerechnet | ja, ideal bei Teilzeit | Pflicht: beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden |
| Typisch für | komplette Auszeit im ersten Jahr | frühen Wiedereinstieg in Teilzeit | Paare, die sich die Arbeit teilen |
Wichtig für die Planung: Elterngeld läuft in Lebensmonaten des Kindes, nicht in Kalendermonaten. Und: Die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt zählt automatisch als Basiselterngeld-Monate der Mutter, weil das Mutterschaftsgeld voll angerechnet wird. Seit April 2024 gilt außerdem: Beide Eltern können nur noch einen Monat lang gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, und zwar innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate. Ausnahmen gelten für Frühchen, Mehrlinge und Kinder mit Behinderung. ElterngeldPlus dürft Ihr dagegen weiterhin unbegrenzt parallel beziehen.
Wie hoch ist das Elterngeld 2026?
Grundlage ist Dein durchschnittliches Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt – bei Müttern vor Beginn des Mutterschutzes. Die Elterngeldstelle berechnet daraus ein pauschaliertes „Elterngeld-Netto“, das leicht von Deinem tatsächlichen Netto abweichen kann. Davon ersetzt das Basiselterngeld:
- 65 Prozent ab einem Netto von 1.240 Euro,
- 67 Prozent bei einem Netto zwischen 1.000 und 1.200 Euro (dazwischen gleitender Übergang),
- bis zu 100 Prozent bei geringen Einkommen: Unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate für je 2 Euro weniger um 0,1 Prozentpunkte.
Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich, ElterngeldPlus jeweils die Hälfte (150 bis 900 Euro). Den Mindestbetrag bekommst Du auch, wenn Du vor der Geburt kein Einkommen hattest. Obendrauf kommen gegebenenfalls der Geschwisterbonus von 10 Prozent (mindestens 75 Euro), wenn ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren mit im Haushalt leben, sowie der Mehrlingszuschlag von 300 Euro für jedes weitere Mehrlingskind.
Beispielrechnungen: So viel Elterngeld bekommst Du
Die folgenden Werte sind vereinfacht und gerundet – die exakte Höhe ermittelt die Elterngeldstelle aus Deinem pauschalierten Elterngeld-Netto. Als Orientierung taugen sie trotzdem:
| Netto vor der Geburt | Ersatzrate | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|---|
| 800 Euro | 77 % | ca. 616 Euro | ca. 308 Euro |
| 2.000 Euro | 65 % | ca. 1.300 Euro | ca. 650 Euro |
| 3.200 Euro | 65 %, gedeckelt | 1.800 Euro (Höchstbetrag) | 900 Euro |
Beim Einkommen von 800 Euro greift die Geringverdiener-Staffel: 67 Prozent plus 10 Prozentpunkte Aufschlag ergeben 77 Prozent. Beim Einkommen von 3.200 Euro würde die 65-Prozent-Rechnung eigentlich 2.080 Euro ergeben – hier kappt der Höchstbetrag von 1.800 Euro. Ab einem Netto von rund 2.770 Euro bringt zusätzliches Einkommen also kein zusätzliches Elterngeld mehr.
Bezugsdauer und Partnermonate
Ein Elternteil allein kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Basiselterngeld beziehen. Die vollen 14 Monate gibt es nur, wenn auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate übernimmt – die sogenannten Partnermonate. Alleinerziehende erhalten die 14 Monate komplett allein. Rechnest Du in ElterngeldPlus um, werden aus 14 Basismonaten bis zu 28 Plus-Monate; mit Partnerschaftsbonus sind sogar bis zu 32 Bezugsmonate möglich.
Für Frühchen gibt es zusätzliche Basismonate: einen Extramonat, wenn Dein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt kam, gestaffelt bis zu vier Extramonate bei mindestens 16 Wochen.
Elterngeld beantragen: Unterlagen-Checkliste und Ablauf
Zuständig ist die Elterngeldstelle Deines Bundeslandes – je nach Region beim Versorgungsamt, Jugendamt oder Landratsamt angesiedelt. In vielen Bundesländern, darunter Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, kannst Du den Antrag online über ElterngeldDigital stellen. Möglich ist das erst nach der Geburt; rückwirkend gezahlt wird nur für die letzten drei Lebensmonate – reiche den Antrag also möglichst in den ersten Wochen ein. Diese Unterlagen solltest Du bereitlegen:
- Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung mit Verwendungszweck „Elterngeld“
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate (Gehaltsabrechnungen)
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Ausweiskopien beider Eltern, bei Teilzeit ein Nachweis der Wochenstunden
- bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid und Gewinnermittlung
Welche Behördengänge nach der Geburt sonst noch anstehen, fasst unser Überblick zum Papierkram nach der Geburt zusammen.
Sonderfälle: Teilzeit, Selbstständige, Mehrlinge
Teilzeit: Du darfst während des Bezugs bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Dein Verdienst wird aber angerechnet – beim Basiselterngeld schrumpft der Anspruch dadurch schnell. In den meisten Teilzeit-Konstellationen fährst Du mit ElterngeldPlus besser: Es ist zwar auf die Hälfte des Basiselterngelds ohne Zuverdienst gedeckelt, doch genau dadurch schlägt Dein Teilzeitgehalt oft gar nicht negativ durch.
Selbstständige: Bei Dir zählt nicht das letzte Jahr vor der Geburt, sondern der Gewinn aus dem letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr laut Steuerbescheid. Plane das ein, wenn Dein Gewinn stark schwankt.
Mehrlinge: Elterngeld gibt es pro Geburt, nicht pro Kind – bei Zwillingen also einmal Elterngeld plus 300 Euro Mehrlingszuschlag monatlich. Dafür dürft Ihr als Mehrlingseltern weiterhin länger gemeinsam Basiselterngeld beziehen.
Elterngeld und Steuer: der Progressionsvorbehalt
Elterngeld ist steuerfrei – aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz, mit dem Dein übriges Einkommen besteuert wird. Bei Paaren mit einem gut verdienenden Partner führt das häufig zu einer Steuernachzahlung. Sobald Du mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen im Jahr erhalten hast, bist Du außerdem zur Steuererklärung verpflichtet – plane also eine kleine Rücklage ein.
Steuerklassen-Tipp: Da das Elterngeld vom Netto abhängt, kann der Wechsel in die Steuerklasse III den Anspruch deutlich erhöhen. Der Wechsel wirkt aber nur, wenn die günstigere Steuerklasse in mindestens sieben der zwölf Monate des Bemessungszeitraums gilt – stelle den Antrag also so früh wie möglich in der Schwangerschaft. Unabhängig vom Elterngeld erhältst Du übrigens Kindergeld; Familien mit kleinem Einkommen können zusätzlich den Kinderzuschlag beantragen.
Häufige Fehler beim Elterngeld
- Zu spät beantragt: Rückwirkend gibt es nur drei Lebensmonate – jeder weitere Monat Verzögerung ist verlorenes Geld.
- Steuerklasse zu spät gewechselt: Wer die Sieben-Monats-Regel verpasst, verschenkt den Netto-Vorteil.
- Partnermonate verschenkt: Nimmt der zweite Elternteil keine zwei Monate, verfallen sie ersatzlos.
- Mehr als 32 Wochenstunden gearbeitet: Schon ein Monat über der Grenze kostet den Anspruch für diesen Lebensmonat.
- Lebensmonate mit Kalendermonaten verwechselt: Ragt eine Zahlung des Arbeitgebers – etwa ausgezahlter Resturlaub oder ein Bonus – in einen Bezugs-Lebensmonat hinein, wird sie angerechnet. Lege Deine Bezugsmonate deshalb geschickt.
Die Auszeit beim Arbeitgeber musst Du übrigens getrennt vom Elterngeld anmelden – welche Fristen dabei gelten und wie der Musterantrag aussieht, liest Du in unserem Ratgeber zur Elternzeit.
Häufige Fragen zum Elterngeld
Bekommen wir bei Zwillingen doppeltes Elterngeld?
Nein, Elterngeld gibt es einmal pro Geburt. Für das zweite Zwillingskind erhaltet Ihr aber einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro Monat (beim ElterngeldPlus 150 Euro), und Ihr dürft länger gemeinsam Basiselterngeld beziehen.
Bekomme ich Elterngeld, wenn ich vor der Geburt nicht gearbeitet habe?
Ja. Auch ohne eigenes Einkommen erhältst Du den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld bzw. 150 Euro ElterngeldPlus im Monat – etwa als Studentin, Hausfrau oder Hausmann.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Je nach Bundesland und Saison einige Wochen bis wenige Monate. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Sache deutlich – fehlt etwas, bleibt der Antrag liegen. Ausgezahlt wird monatlich, jeweils für den Lebensmonat des Kindes.
Wird Elterngeld auf das Bürgergeld angerechnet?
Grundsätzlich ja: Bei Bürgergeld, Sozialhilfe und Kinderzuschlag zählt Elterngeld als Einkommen. Warst Du vor der Geburt erwerbstätig, bleibt ein Freibetrag von bis zu 300 Euro monatlich anrechnungsfrei.
Kann ich Basiselterngeld und ElterngeldPlus kombinieren?
Ja, und das ist oft die klügste Lösung: zum Beispiel erst einige Monate Basiselterngeld für die volle Auszeit, danach ElterngeldPlus parallel zum Teilzeit-Wiedereinstieg. Die Kombination legst Du im Antrag fest und kannst sie später nur eingeschränkt ändern.
Quellen und weiterführende Links
- Familienportal des Bundes – FAQ Elterngeld
- Bundesfamilienministerium – Neuregelungen beim Elterngeld ab April 2024 und April 2025
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) im Volltext
- ElterngeldDigital – Online-Antrag der teilnehmenden Bundesländer
- Bundesregierung – Fragen und Antworten zu den Elterngeld-Neuregelungen