Elternzeit 2026 – Dauer, Anmeldung, Teilzeit und Rechte

Die Elternzeit gibt Dir das Recht, Dich nach der Geburt unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen, um Dein Kind zu betreuen – und danach an Deinen Arbeitsplatz zurückzukehren. Sie ist die rechtliche Grundlage dafür, beruflich kürzerzutreten; das Geld dafür liefert das Elterngeld. Hier erfährst Du, wie lange die Elternzeit 2026 dauert, wie Du sie anmeldest und welche Rechte Du dabei hast.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Anspruch haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – unabhängig davon, ob Du in Vollzeit, Teilzeit, im Minijob oder in der Ausbildung beschäftigt bist. Voraussetzung ist, dass Du mit dem Kind in einem Haushalt lebst und es überwiegend selbst betreust. Auch für Adoptiv- und unter Umständen für Pflegekinder kannst Du Elternzeit nehmen. Mütter und Väter haben den Anspruch jeweils eigenständig.

Wie lange dauert die Elternzeit?

Pro Kind steht jedem Elternteil eine Elternzeit von bis zu drei Jahren (36 Monaten) zu. Sie muss nicht am Stück genommen werden: Bis zu 24 Monate kannst Du auf den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes verschieben – etwa für die Eingewöhnung in der Schule. Beide Eltern dürfen gleichzeitig in Elternzeit gehen.

Du kannst die Elternzeit in bis zu drei Abschnitte aufteilen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist dafür in der Regel nicht nötig.

Anmeldung: Fristen unbedingt einhalten

Die Elternzeit musst Du Deinem Arbeitgeber schriftlich anmelden – eine E-Mail genügt nicht. Dabei gelten feste Fristen:

  • Sieben Wochen vor Beginn, wenn die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes startet,
  • 13 Wochen vorher, wenn sie zwischen dem dritten und achten Geburtstag liegt.

Bei der Anmeldung legst Du Dich für die ersten zwei Jahre verbindlich fest, wie Du die Elternzeit verteilst. Plane diesen Zeitraum daher sorgfältig.

Arbeiten während der Elternzeit

Du darfst während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten – bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten hast Du sogar einen Rechtsanspruch auf Teilzeit, wenn Dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. So lässt sich die Teilzeit gut mit dem ElterngeldPlus kombinieren.

Kündigungsschutz in der Elternzeit

Ab der Anmeldung – frühestens acht Wochen (bzw. 14 Wochen bei späterem Beginn) vor dem Start – bis zum Ende der Elternzeit darf Dir grundsätzlich nicht gekündigt werden. Damit bist Du während der gesamten Auszeit besonders geschützt.

Häufige Fragen zur Elternzeit 2026

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Bis zu drei Jahre pro Elternteil und Kind, wobei bis zu 24 Monate auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag verlegt werden können.

Wann muss ich die Elternzeit anmelden?

Sieben Wochen vor Beginn (bei Start vor dem 3. Geburtstag), sonst 13 Wochen vorher – immer schriftlich.

Darf ich in der Elternzeit arbeiten?

Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche. Unter bestimmten Voraussetzungen hast Du sogar einen Anspruch auf Teilzeit beim eigenen Arbeitgeber.

Bekomme ich während der Elternzeit Geld?

Die Elternzeit selbst ist unbezahlt. Den Einkommensausfall federt das Elterngeld ab.

Hinweis: Die Angaben entsprechen dem Rechtsstand 2026. Im Zweifel hilft Dir die Elterngeldstelle oder eine arbeitsrechtliche Beratung weiter.

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