Mutterschaftsgeld 2026 – Anspruch, Höhe und Antrag

Während der Schutzfristen rund um die Geburt darfst Du nicht arbeiten – das Mutterschaftsgeld stellt sicher, dass Du in dieser Zeit trotzdem finanziell abgesichert bist. Es wird zusammen mit einem Zuschuss Deines Arbeitgebers gezahlt und ersetzt in der Regel Dein volles Nettoeinkommen. Hier erfährst Du, wer 2026 Anspruch hat, wie hoch das Mutterschaftsgeld ist und wie Du es beantragst.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Anspruch hast Du, wenn Du gesetzlich krankenversichert bist und Anspruch auf Krankengeld hast – also als Arbeitnehmerin mit eigener Mitgliedschaft. Das Mutterschaftsgeld wird für die Zeit der Schutzfristen gezahlt, also sechs Wochen vor und acht (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf) Wochen nach der Geburt.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld 2026?

Deine Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro pro Kalendertag – das sind rund 390 Euro im Monat. Dieser Höchstbetrag ist 2026 unverändert. Da er das tatsächliche Nettoeinkommen meist nicht abdeckt, kommt der Arbeitgeberzuschuss hinzu: Er gleicht die Differenz zwischen den 13 Euro und Deinem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei abgerechneten Monate aus. Unterm Strich erhältst Du so Dein volles Nettoeinkommen.

Rechenbeispiel: Dein durchschnittliches Nettoeinkommen beträgt 2.100 Euro im Monat, also rund 70 Euro pro Kalendertag. Die Krankenkasse zahlt 13 Euro täglich, Dein Arbeitgeber stockt um die restlichen rund 57 Euro auf. Damit steht Dir Dein gewohntes Netto in voller Höhe zur Verfügung.

Bist Du privat oder über die Familie versichert und nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Kasse, zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung ein einmaliges Mutterschaftsgeld von höchstens 210 Euro. Den Arbeitgeberzuschuss erhältst Du dennoch, sofern Du in einem Arbeitsverhältnis stehst.

Wie und wo beantragst Du Mutterschaftsgeld?

Den Antrag richtest Du an Deine Krankenkasse. Dafür brauchst Du eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin, die Dir Deine Ärztin oder Hebamme frühestens sieben Wochen vor dem Termin ausstellt. Den Zuschuss zahlt Dein Arbeitgeber automatisch, sobald Du ihm die Bescheinigung vorlegst. Privatversicherte stellen den Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung.

Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden in voller Höhe auf das Elterngeld der entsprechenden Lebensmonate angerechnet. Praktisch bedeutet das: In den ersten Wochen nach der Geburt erhältst Du Mutterschaftsgeld, der eigentliche Elterngeldbezug der Mutter beginnt rechnerisch im Anschluss.

Häufige Fragen zum Mutterschaftsgeld 2026

Wie viel Mutterschaftsgeld zahlt die Krankenkasse?

Höchstens 13 Euro pro Kalendertag, also rund 390 Euro im Monat. Den Rest bis zum vollen Netto übernimmt der Arbeitgeberzuschuss.

Bekomme ich mein volles Gehalt weiter?

Ja. Durch das Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss erhältst Du in der Regel Dein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten drei Monate in voller Höhe.

Was bekommen privat oder familienversicherte Frauen?

Sie erhalten ein einmaliges Mutterschaftsgeld von höchstens 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung – plus den Arbeitgeberzuschuss, falls sie angestellt sind.

Wann muss ich das Mutterschaftsgeld beantragen?

Sobald Dir die Bescheinigung über den Entbindungstermin vorliegt (frühestens sieben Wochen vorher), reichst Du sie bei der Krankenkasse und beim Arbeitgeber ein.

Hinweis: Die Beträge entsprechen dem Stand 2026. Verbindliche Auskünfte gibt Dir Deine Krankenkasse.

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