Die ehrliche Antwort zuerst: Einen eigenen gesetzlichen, bezahlten Vaterschaftsurlaub gibt es in Deutschland auch im Juli 2026 nicht. Die lange angekündigte „Familienstartzeit“ – zwei Wochen bezahlte Freistellung direkt nach der Geburt – ist bis heute nicht beschlossen. Trotzdem musst Du als frischgebackener Papa nicht am Tag nach der Geburt wieder im Büro sitzen.
Denn es gibt einen real existierenden Weg, der für die meisten Väter gut funktioniert: Elternzeit ab dem Tag der Geburt plus Elterngeld. Dazu kommen je nach Arbeitgeber Sonderurlaub und tarifliche Extras. Hier erfährst Du, was rechtlich gilt, was Du bekommst und wie Du die ersten Wochen mit Baby planst.
Stand Juli 2026: Wo die Familienstartzeit steht
Stand Juli 2026: Das Familienstartzeitgesetz ist nicht in Kraft. Der Gesetzentwurf aus dem Jahr 2023 sah zwei Wochen (zehn Arbeitstage) bezahlte Freistellung für Väter bzw. das zweite Elternteil nach der Geburt vor, wurde aber nie vom Bundestag beschlossen. Die seit 2025 amtierende Bundesregierung hat das Vorhaben nicht in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen – ein neues Gesetzgebungsverfahren ist derzeit nicht in Sicht. Fachleute rechnen frühestens in der nächsten Legislaturperiode mit einer Regelung. Sobald sich daran etwas ändert, aktualisieren wir diesen Artikel.
Was die Familienstartzeit gebracht hätte
Die Idee hinter der Familienstartzeit: Väter und zweite Elternteile sollten nach der Geburt zwei Wochen zu Hause bleiben können, ohne Urlaub oder Elternzeit zu nehmen – bei vollem Lohn, finanziert über eine Arbeitgeberumlage ähnlich dem Mutterschaftsgeld-System. Hintergrund ist die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie von 2019: Sie schreibt eigentlich mindestens zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub vor. Deutschland hat diesen Teil nie in ein eigenes Gesetz gegossen und verweist stattdessen darauf, dass Elternzeit und Elterngeld die Vorgaben erfüllen – viele Nachbarländer sind da deutlich weiter. Für Dich heißt das praktisch: Bezahltes Papa-Frei gibt es 2026 nur über die bestehenden Instrumente.
Diese Möglichkeiten hast Du als Vater 2026 wirklich
Auch ohne Familienstartzeit kannst Du die ersten Wochen mit Deinem Baby verbringen – so sehen die Optionen im Vergleich aus:
| Option | Bezahlung | Dauer | Das musst Du wissen |
|---|---|---|---|
| Elternzeit + Basiselterngeld | In der Regel 65 % vom Netto (300 bis 1.800 € pro Monat) | Mindestens 2 Lebensmonate, bis zu 3 Jahre Elternzeit | Der Klassiker: Anspruch besteht ab dem Tag der Geburt, der Arbeitgeber kann es nicht ablehnen |
| ElterngeldPlus | Halber Basisbetrag, doppelt so lange | 2 Basismonate = 4 Plus-Monate | Lohnt sich, wenn Du in Teilzeit weiterarbeiten willst |
| Sonderurlaub zur Geburt | Voll bezahlt | Meist 1 bis 2 Tage | Nur, wenn Tarif- oder Arbeitsvertrag ihn vorsehen – § 616 BGB ist oft vertraglich ausgeschlossen |
| Erholungsurlaub | Voll bezahlt | Nach Deinem Urlaubskonto | Rund um den Termin früh beantragen – ein Recht auf spontane Freigabe gibt es nicht |
| Unbezahlte Freistellung | Unbezahlt | Verhandlungssache | Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers |
Der wichtigste Baustein ist die Elternzeit: Als Vater kannst Du sie ab dem Tag der Geburt nehmen – anders als die Mama bist Du nicht an Schutzfristen gebunden. Dein Arbeitsplatz bleibt geschützt, und über das Elterngeld bekommst Du in dieser Zeit in der Regel 65 Prozent Deines bisherigen Nettoeinkommens, bei niedrigen Einkommen bis zu 67 Prozent. Die beiden sogenannten Partnermonate gibt es on top: Basiselterngeld wird 14 statt 12 Monate gezahlt, wenn beide Eltern mindestens zwei Monate übernehmen.
So planst Du die ersten Wochen als Vater
Damit der Plan aufgeht, kommt es auf die Fristen an:
- Spätestens 7 Wochen vor dem ET: Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden, wenn sie mit der Geburt beginnen soll. Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren sind, reicht die Textform – also auch eine E-Mail. Gib als Beginn am besten „ab dem Tag der Geburt“ an, dann verrutscht nichts, falls das Baby früher oder später kommt.
- Kündigungsschutz beachten: Er beginnt mit der Anmeldung, frühestens jedoch 8 Wochen vor dem Start der Elternzeit – melde also nicht zu früh an.
- Nach der Geburt: Elterngeld beantragen. Das geht in vielen Bundesländern digital und rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate – zu lange warten kostet also bares Geld.
- Zusätzlich prüfen: Steht Dir am Geburtstag des Kindes tariflicher Sonderurlaub zu? Im öffentlichen Dienst ist ein bezahlter freier Tag üblich, viele Firmen haben ähnliche Regelungen.
Welche Formalitäten für Euer Baby sonst anstehen – Geburtsurkunde, Krankenversicherung, Kindergeld – findest Du kompakt in der Checkliste Papierkram nach der Geburt. Und was für die Mama in derselben Zeit gilt, steht im Artikel zum Mutterschutz.
Häufige Fragen zum Vaterschaftsurlaub
Bekomme ich als Vater nach der Geburt automatisch bezahlt frei?
Nein. Einen gesetzlichen bezahlten Vaterschaftsurlaub gibt es 2026 nicht. Bezahlt frei bekommst Du über Elternzeit plus Elterngeld, tariflichen Sonderurlaub (meist 1 bis 2 Tage) oder normalen Erholungsurlaub.
Kommt die Familienstartzeit noch?
Offen. Das Vorhaben steht nicht im aktuellen Koalitionsvertrag, ein Gesetzgebungsverfahren läuft nicht. Vor der nächsten Legislaturperiode ist realistischerweise nicht damit zu rechnen.
Kann ich als Vater direkt ab der Geburt Elternzeit nehmen?
Ja. Väter können Elternzeit ab dem Tag der Geburt nehmen – Voraussetzung ist nur die rechtzeitige Anmeldung spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn.
Wie viel Geld bekomme ich in den Partnermonaten?
Basiselterngeld: in der Regel 65 Prozent Deines durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Gleichzeitig beziehen könnt Ihr beide das Basiselterngeld nur noch für maximal einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate.
Was schreibt die EU eigentlich vor?
Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie verlangt mindestens zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub. Deutschland verweist zur Umsetzung auf Elternzeit und Elterngeld – ein eigenständiger Anspruch fehlt bislang.
Quellen und weiterführende Links
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) – gesetze-im-internet.de
- Familienportal des Bundes: Elterngeld
- EU-Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (EUR-Lex)
- Bundesfamilienministerium: Familienleistungen im Überblick