Viele Eltern halten Kindergeld noch immer für eine Sozialleistung – das stimmt aber nicht. Kindergeld dient der steuerlichen Entlastung von Familien und sichert das Existenzminimum Deines Kindes. Der Anspruch beginnt mit der Geburt, wird aber nur auf Antrag gezahlt. Hier erfährst Du, wie hoch das Kindergeld 2026 ist, wer es bekommt und wie Du es beantragst.
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat – unabhängig davon, ob es das erste, zweite oder fünfte Kind ist. Damit ist es zum Jahreswechsel erneut um 4 Euro gestiegen (2024: 250 €, 2025: 255 €).
Rechenbeispiel: Eine Familie mit drei Kindern erhält 3 × 259 € = 777 Euro Kindergeld pro Monat, also 9.324 Euro im Jahr. Das Geld wird steuerfrei ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Kindergeld bekommen alle Eltern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland – für leibliche Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stief- und Enkelkinder im eigenen Haushalt. Eine Einkommensgrenze gibt es seit 2012 nicht mehr: Auch gut verdienende Familien und volljährige Kinder mit eigenem Einkommen haben Anspruch.
Gezahlt wird das Kindergeld grundsätzlich:
- für jedes Kind bis zum 18. Geburtstag ohne weitere Voraussetzungen,
- bis zum 25. Geburtstag, wenn sich das Kind in Schule, Ausbildung oder Studium befindet oder einen Freiwilligendienst leistet,
- ohne Altersgrenze für Kinder mit einer Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Neben dem Kindergeld gibt es den Kinderfreibetrag. Er liegt 2026 bei insgesamt 9.756 Euro pro Kind (6.828 € Existenzminimum + 2.928 € Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf). Du musst Dich nicht entscheiden: Das Finanzamt führt im Rahmen der Steuererklärung automatisch die sogenannte Günstigerprüfung durch und wendet die für Dich vorteilhaftere Variante an. Für die meisten Familien ist das Kindergeld günstiger; erst ab einem höheren Einkommen lohnt sich der Freibetrag.
Wo und wie beantragst Du Kindergeld?
Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Den Antrag stellst Du schriftlich oder bequem online über das Portal der Familienkasse. Du benötigst dafür:
- die Steuer-Identifikationsnummer Deines Kindes und Deine eigene,
- die Geburtsurkunde des Kindes (im Original oder als beglaubigte Kopie),
- bei älteren Kindern ggf. Nachweise über Ausbildung oder Studium.
Stelle den Antrag möglichst früh: Kindergeld wird rückwirkend nur noch für die letzten sechs Monate vor Antragseingang ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt anschließend monatlich – der genaue Zahltag hängt von der Endziffer Deiner Kindergeldnummer ab.
Mehr als Kindergeld: weitere Leistungen
Familien mit kleinem Einkommen können zusätzlich den Kinderzuschlag erhalten – 2026 bis zu 297 Euro pro Kind und Monat. Wer gerade ein Baby bekommen hat, sollte außerdem das Elterngeld und – bei Adoption – die finanziellen Hilfen im Adoptionsverfahren prüfen.
Häufige Fragen zum Kindergeld 2026
Wie viel Kindergeld gibt es 2026 pro Kind?
259 Euro pro Kind und Monat – einheitlich für alle Kinder, unabhängig von der Anzahl.
Bis zu welchem Alter wird Kindergeld gezahlt?
Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung oder Studium bis maximal 25 Jahre, bei einer Behinderung ohne Altersgrenze.
Muss ich Kindergeld jedes Jahr neu beantragen?
Nein. Der Antrag gilt fortlaufend. Die Familienkasse fragt nur in bestimmten Fällen Nachweise nach, etwa zu einer fortdauernden Ausbildung volljähriger Kinder.
Gibt es eine Einkommensgrenze für das Kindergeld?
Nein, für das Kindergeld selbst gibt es seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr – weder für die Eltern noch für volljährige Kinder.
Hinweis: Die genannten Beträge entsprechen dem Stand 2026. Maßgeblich sind im Einzelfall immer die Auskünfte Deiner Familienkasse.