Wie viel Taschengeld ist in welchem Alter angemessen? Die kurze Antwort liefert die Taschengeld-Tabelle des Deutschen Jugendinstituts (DJI), an der sich auch die Jugendämter orientieren: von 1 bis 2 Euro pro Woche für Kindergartenkinder bis zu 60 Euro im Monat für 17-Jährige. Im September 2025 hat das DJI seine Empfehlungen auf Basis neuer Daten aktualisiert – die Tabelle unten ist also auf dem Stand von 2026.
Genauso wichtig wie der Betrag sind aber die Regeln drumherum: ab wann Taschengeld sinnvoll ist, warum es nicht an Noten geknüpft werden sollte und was der berühmte Taschengeldparagraf wirklich erlaubt.
Taschengeld-Tabelle 2026: Empfehlungen nach Alter
Die folgenden Richtwerte stammen aus der aktualisierten DJI-Expertise (Stand September 2025), wie sie auch das Familienportal des Bundes empfiehlt. Bis etwa 9 Jahre wird wöchentlich ausgezahlt, ab 10 Jahren monatlich – so lernen Kinder Schritt für Schritt, über einen längeren Zeitraum zu planen:
| Alter | Empfohlenes Taschengeld |
|---|---|
| Unter 6 Jahre | 1,00 bis 2,00 € pro Woche |
| 6 bis 7 Jahre | 2,00 bis 3,00 € pro Woche |
| 8 bis 9 Jahre | 3,00 bis 4,00 € pro Woche |
| 10 bis 11 Jahre | 15,00 bis 25,00 € pro Monat |
| 12 bis 13 Jahre | 20,00 bis 30,00 € pro Monat |
| 14 bis 15 Jahre | 25,00 bis 45,00 € pro Monat |
| 16 bis 17 Jahre | 40,00 bis 60,00 € pro Monat |
| Ab 18 Jahre (Schüler, finanziell abhängig) | 55,00 bis 75,00 € pro Monat |
Zum Ausdrucken: Die Tabelle gibt es auch als PDF zum Download – eine Seite, mit allen Beträgen und den drei wichtigsten Regeln. Praktisch für den Kühlschrank oder das Gespräch am Küchentisch.
Wichtig: Das sind Orientierungswerte, keine Pflichtbeträge. Passt die Höhe an Euer Familienbudget an – und sprecht offen darüber, wenn weniger drin ist. Kinder verstehen das besser, als viele Eltern denken, und lernen dabei ganz nebenbei etwas über das Wirtschaften der Familie.
Ab wann Taschengeld sinnvoll ist
Ein festes Startalter gibt es nicht – als Faustregel gilt: Sobald Dein Kind erste Zahlen versteht und beim Einkaufen begreift, dass Dinge etwas kosten, kann es mit kleinen Beträgen üben. Bei den meisten Kindern ist das mit vier bis fünf Jahren so weit. Am Anfang zählt nicht der Betrag, sondern das Ritual: ein fester Wochentag, ein kleiner Geldbeutel und die Erfahrung, dass das Geld verlässlich kommt – unaufgefordert und ohne Bedingungen.
Budgetgeld: der nächste Schritt für Teenager
Ab etwa 14 Jahren empfiehlt das DJI zusätzlich zum Taschengeld ein Budgetgeld für festgelegte Ausgabenbereiche – typischerweise Kleidung, Handykosten, Schulmaterial oder das Eis mit Freunden nach der Schule. Als Orientierung nennen Fachquellen für den größten Posten, die Kleidung, häufig Beträge um die 45 bis 65 Euro im Monat – entscheidend ist aber, was Ihr bisher ohnehin dafür ausgegeben habt: Rechnet zusammen, was Klamotten und Handy Euch bisher kosten, und übergebt diesen Betrag in die Verantwortung Deines Kindes. Ein kostenloses Jugendkonto mit eigener Karte macht das Ganze alltagstauglich – und die Fehlkäufe, die dabei passieren, sind die günstigsten Lektionen im Leben Deines Kindes.
Taschengeld-Regeln, die wirklich helfen
Taschengeld ist kein Lohn und keine Belohnung, sondern ein Lerninstrument. Am besten funktionieren diese Regeln:
- Pünktlich und unaufgefordert zahlen: Dein Kind soll sich aufs Geld verlassen können, ohne betteln zu müssen.
- Freie Verfügung: Das Kind entscheidet selbst – auch über Käufe, die Du unsinnig findest. Genau daraus entsteht der Lerneffekt.
- Nicht an Noten oder Hausarbeiten koppeln: Wer Taschengeld an Leistung knüpft, macht Geld zum Druckmittel. Mithelfen im Haushalt gehört zum Familienleben, gute Noten sind keine Dienstleistung gegen Bezahlung. Für besondere Extra-Jobs – etwa das Auto waschen – darf es dagegen ruhig mal einen Zuschlag geben.
- Nicht als Strafe streichen: Erziehungskonflikte löst Ihr besser direkt – sonst lernt das Kind nur, dass Geld ein Machtinstrument ist.
- Kein Nachschlag: Ist das Geld vor Ende der Woche weg, ist es weg. Das auszuhalten fällt Eltern oft schwerer als den Kindern – es ist aber der Kern der Übung.
Mehr Impulse für solche Alltagsfragen findest Du in unserer Rubrik Erziehung.
Der Taschengeldparagraf: § 110 BGB einfach erklärt
Der sogenannte Taschengeldparagraf regelt, was Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 17 Jahren rechtlich wirksam kaufen dürfen: Verträge, die sie mit ihren eigenen Mitteln vollständig bezahlen – also mit Taschengeld oder Geldgeschenken, die ihnen zur freien Verfügung überlassen wurden – sind wirksam, ohne dass Du vorher zustimmen musst. Eine feste Betragsgrenze nennt das Gesetz nicht. Nicht abgedeckt sind dagegen Ratenkäufe, Abos und Handyverträge, denn dabei ist die Zahlung eben nicht sofort vollständig „bewirkt“ – solche Verträge sind ohne Deine Zustimmung schwebend unwirksam. Und wenn Dein Kind etwas kauft, das Du ausdrücklich verboten hast (etwa das Hamsterpärchen vom Flohmarkt), kannst Du den Kauf rückgängig machen, weil das Geld dafür gerade nicht überlassen war.
Gibt es unterschiedliche Taschengeld-Tabellen je Bundesland?
Diese Frage taucht immer wieder auf – meist in der Form „Taschengeldtabelle Jugendamt NRW“ oder „Taschengeldtabelle Hessen“. Die Antwort ist erfreulich einfach:
Es gibt keine unterschiedlichen Beträge je Bundesland. Die Werte in der Tabelle oben stammen vom Deutschen Jugendinstitut und gelten bundesweit. Wenn ein Jugendamt in Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Bayern eine Taschengeldempfehlung veröffentlicht, gibt es dieselben Richtwerte weiter – manchmal in eigenem Layout, manchmal mit ergänzenden Hinweisen zur Erziehung, aber mit denselben Beträgen.
Der Grund für die Verwirrung: Viele Jugendämter stellen die Tabelle als eigenes PDF bereit. Dadurch entsteht der Eindruck, es gäbe regionale Unterschiede. Die gibt es nicht.
Zwei Dinge sind dagegen tatsächlich regional verschieden – nur eben nicht das Taschengeld:
- Der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Sie ist etwas anderes als eine Taschengeldempfehlung und rechtlich verbindlicher.
- Die Beratungsangebote der Jugendämter unterscheiden sich vor Ort.
Und was ist mit älteren Tabellen?
Ältere Fassungen – etwa von 2018, 2020 oder 2022 – kursieren noch häufig. Die Beträge darin liegen niedriger, weil die Empfehlungen zwischenzeitlich an die Preisentwicklung angepasst wurden. Verlass Dich auf die aktuelle Fassung; die Tabelle oben ist auf dem Stand von 2026.
Häufige Fragen zum Taschengeld
Wie viel Taschengeld ist mit 10 Jahren angemessen?
Das DJI empfiehlt für 10- bis 11-Jährige 15 bis 25 Euro im Monat. Mit 10 Jahren ist auch ein guter Zeitpunkt, von wöchentlicher auf monatliche Auszahlung umzustellen.
Müssen Eltern Taschengeld zahlen?
Nein, eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Pädagogisch ist Taschengeld aber klar empfohlen – es ist der sicherste Rahmen, in dem Kinder den Umgang mit Geld üben können.
Darf ich Taschengeld bei schlechten Noten kürzen?
Dürfen ja, sinnvoll ist es nicht. Noten und Geld sollten getrennt bleiben, sonst wird aus dem Lerninstrument ein Belohnungssystem – und bei Schulproblemen hilft Unterstützung mehr als Sanktion.
Was, wenn das Geld sofort ausgegeben ist?
Aushalten und nicht nachschießen. Die Erfahrung „weg ist weg“ ist genau das, was Taschengeld vermitteln soll – beim nächsten Mal wird eingeteilt.
Zählt Kindergeld als Taschengeld?
Nein. Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung an Euch Eltern zur Deckung der Lebenshaltungskosten des Kindes – ob Ihr einen Teil davon als Taschen- oder Budgetgeld weitergebt, entscheidet Ihr in der Familie.
Quellen und weiterführende Links
- Deutsches Jugendinstitut (DJI): Taschengeld und Gelderziehung
- Familienportal des Bundes: Taschengeld-Empfehlungen
- § 110 BGB („Taschengeldparagraf“) im Wortlaut
