Betreuungsgeld durch Bundesverfassungsgericht gekippt

Kind sieht Geldstapel auf dem Tisch

Das Bundesverfassungsgesetz hat heute, wie bereits erwartet, das umstrittene Betreuungsgeld, für Eltern die ihre Kinder nicht in einer Betreuungseinrichtung anmelden, gekippt.

Laut Gericht war der Bund für die Einführung der „Herdprämie“ nicht zuständig. Die Fortführung des Betreuungsgeldes liegt jetzt in den Händen der Länder.

Was ist das Betreuungsgeld eigentlich?

Das überwiegend auf Betreiben der CSU eingeführte Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro im Monat wird an Eltern gezahlt, die ihr Kleinkind nicht in eine Kita oder zu einer Tagesmutter schicken. Das Betreuungsgeld wird vom 15. Lebensmonat bis zum dritten Geburtstag gezahlt. 2015 waren dafür ca. 900 Millionen Euro veranschlagt.

Wer hat geklagt?

Hamburg hatte gegen die Familienleistung, die zum 01.08.2013 eingeführt wurde, geklagt. Gegner bezeichneten das Betreuungsgeld schon jeder als „Herdprämie“ die Mütter vom Arbeitsmarkt fernhalten soll.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte heute die bundesgesetzlichen Regelungen, die einen Anspruch auf das Betreuungsgeld begründen, für nichtig.  (Az. 1 BvF 2/13).

Was sagt die Politik?

Bayern hat bereits mitgeteilt, dass bei einem kippen des Betreuungsgeldes durch das Bundesverfassungsgericht die Landesregierung Bayern die Prämie als eine Landesleistung weiterzahlen werde. trotzdem hoffe CSU Ministerpräsident Horst Seehofer, dass das Bundesverfassungsgericht seiner Tradition folge und ein „Herz für Kinder und Familien“ zeige.
Die SPD Regierten Länder werden die Prämie aufgrund der SPD Ablehnung der „Herdprämie“ wohl nicht fortsetzen. Die SPD möchte das Betreuungsgeld ersatzlos streichen. Streß in der Regierungskoalition ist damit vorprogrammiert.

Was passiert jetzt?

Angst, dass der Geldhahn sofort zugedreht wird, muss man nicht haben. Es wird übergangslösungen geben um das Betreuungsgeld evtl. zum Jahreswechsel o.ä. auslaufen zu lassen. In dieser Zeit haben dann die Landesregierungen Zeit zu entscheiden, ob eigene Lösungen erarbeitet werden. Die Einstellung des Betreuungsgeldes wird hoffentlich allen Betroffenen rechtzeitig mitgeteilt.

Update 27.05.2015

Knapp eine Woche nachdem das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld gekippt hat, verhärten sich die Fronten in der Koalition. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer erklärte sofort:“ es wird in Bayern weiter Betreuungsgeld geben.“ Das Geld dafür möchte Seehofer allerdings vom Bund haben.

Auf der anderen Seite steht die SPD, die schon immer gegen das Betreuungsgeld war und es vollständig abschaffen möchte. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte direkt am Dienstag:“ ich freue mich, dass wir nun Klarheit haben. Die Entscheidung zeigt: das Betreuungsgeld ist der falsche Weg und hat keine Zukunft.“

Schwesig sucht jetzt nach einer Lösung, damit die Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es auch bis zum Ende bekommen. Die freiwerdenden Mittel sollen Kindern und Familien zugute kommen. Zum Beispiel durch eine verbesserte Kinderbetreuung zum Beispiel in den Kitas. Das Geld dürfte nicht ungenutzt im Bundeshaushalt versickern.

Aktuell beziehen rund 460.000 Familien Betreuungsgeld, davon sind fast 95 % Mütter.

Wie geht es jetzt weiter?

Sicher scheint bis jetzt nur, dass die Familien, denen das Betreuungsgeld bereits genehmigt wurde, ihre Leistungen erst einmal weiter bekommen. Neue Anträge werden nicht mehr bearbeitet.

Die Entscheidung was jetzt passiert und was mit den geplanten Mitteln gemacht wird, hat die Politik in den August geschoben. Es wird also noch viel hin und her geben. Der große Streit in der Koalition scheint fast vorprogrammiert zu sein.