Kein Kita Platz – Stadt muss Eltern Schadenersatz zahlen

Kinder im Kindergarten

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.“
§24 Absatz 2 Satz 1, Sozialgesetzbuch, Achtes Buch

Was, wenn mein Kind keinen Kita-Platz bekommt?

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