Kurz vor Mitternacht stellt der Nachbar seine Raketenbatterien an den Straßenrand, Dein Elfjähriger steht mit Mütze an der Tür und fragt, ob er wenigstens einen Böller zünden darf. Im Schlafzimmer liegt das Baby, das um acht endlich eingeschlafen ist – und das der Krach gleich wecken könnte.
Hier erfährst Du, welches Feuerwerk Kinder ab welchem Alter anfassen dürfen, wann Raketen 2026 verkauft werden, wo Feuerwerk verboten ist, wie Du Dein Baby vor Lärm schützt und was bei einer Verbrennung hilft. Die Kernaussage vorweg: Wunderkerzen und Knallerbsen sind ab 12 erlaubt, Raketen und Böller erst ab 18 – auch dann, wenn Du direkt danebenstehst.
Welches Feuerwerk ab welchem Alter erlaubt ist
Das Sprengstoffgesetz sortiert Feuerwerk nach Gefahr. Zur Kategorie F1 zählen Feuerwerkskörper mit sehr geringer Gefahr und kaum Lärm, die das Gesetz auch für geschlossene Räume vorsieht, etwa Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk. Kategorie F2 ist das klassische Silvesterfeuerwerk aus Raketen, Batterien und Böllern, bestimmt für abgegrenzte Flächen im Freien. Die Altersgrenzen stehen in § 20 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV); Kategorie und Altersgrenze müssen auf der Packung stehen.
| Kategorie | Beispiele | Mindestalter | Kaufen | Zünden |
|---|---|---|---|---|
| F1 | Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk | 12 Jahre | ganzjährig | ganzjährig, nach Gebrauchsanleitung |
| F2 | Raketen, Batterien, Böller | 18 Jahre | 29. bis 31. Dezember | nur 31. Dezember und 1. Januar |
| F3, F4 | Großfeuerwerk | 18 bzw. 21 Jahre | nur mit Erlaubnis | nur mit Erlaubnis |
Wann Raketen und Böller verkauft und gezündet werden dürfen
F2-Feuerwerk darf an Privatleute nur vom 29. bis 31. Dezember abgegeben werden; ist einer dieser Tage ein Sonntag, beginnt der Verkauf schon am 28. (§ 22 1. SprengV). 2026 liegt kein Sonntag dazwischen: Verkaufsstart ist Dienstag, der 29. Dezember. Knallkörper mit Blitzknallsatz, Schwärmer und Raketen mit mehr als 20 Gramm Explosivstoff bleiben ohnehin Fachleuten mit sprengstoffrechtlicher Erlaubnis vorbehalten (§ 20 Abs. 4 1. SprengV).
Zünden dürfen Volljährige F2-Feuerwerk nur am 31. Dezember und am 1. Januar – laut Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt also von Silvester 0 Uhr bis Neujahr 24 Uhr. Achte beim Kauf auf das CE-Zeichen und eine Registriernummer; hat die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüft, beginnt sie mit deren Kennnummer 0589. Von illegalen Straßenverkäufen und Einkäufen im Ausland rät das Landesamt ab. Zu Hause gehört das Feuerwerk in einen unbewohnten Raum wie Keller oder Abstellraum, nicht in Flur, Bad oder Heizungsraum – und außer Reichweite der Kinder.
Darf mein Kind mit mir zusammen einen Böller zünden?
Nein. Die Altersgrenze gilt nicht nur beim Kauf, sondern für jeden Umgang: Wer die Rakete aufstellt, anzündet oder den Böller ablegt, muss selbst 18 sein. Eine Ausnahme „unter Aufsicht der Eltern“ kennt die Verordnung für Silvesterfeuerwerk nicht; eine Aufsichtsregel ab 14 gibt es nur für Modellraketen und bestimmte technische Pyrotechnik (§ 23 Abs. 5 1. SprengV). Auch einem 16-Jährigen darfst Du keine Böller überlassen. Die BAM fasst es in ihren Tipps knapp zusammen: Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände.
Ein 15-Jähriger, der mit Freunden unbedingt „richtig“ böllern wollte, bekam in seiner Familie statt eines Verbots ohne Erklärung eine Aufgabe: Er suchte die Batterien mit aus, legte die Reihenfolge fest und filmte, gezündet hat der Vater. Das Tischfeuerwerk drinnen zündete er selbst. Die Regel blieb, aber er stand nicht am Rand.
Unterschätzt wird oft der Neujahrsmorgen, wenn Kinder bunte Reste von der Straße sammeln. Ein Antrag im Bundestag schildert, wie ein Achtjähriger an Neujahr 2025 in Leipzig einen Blindgänger fand, ihn anzündete und dabei mehrere Finger verlor. Blindgänger zündet niemand ein zweites Mal an; Erwachsene machen sie nach einer Weile mit Wasser unschädlich. Sag Deinem Kind vorher: Was auf der Straße liegt, fasst Du nicht an, sondern zeigst es mir.
Sicher feiern: die Checkliste für Erwachsene
Die wichtigsten Punkte aus den Tipps der BAM und des Landesamts Sachsen-Anhalt:
- Nur gekennzeichnetes Feuerwerk kaufen und die Gebrauchsanleitung vorher lesen.
- Mindestens acht Meter Abstand zu Raketen und Batterien – die Kinder stehen hinter den Erwachsenen.
- Böller nie aus der Hand zünden und danach sofort Abstand nehmen.
- Raketen nicht mit dem Stab in die Erde stecken, sondern sicher aufstellen.
- Nicht vom Balkon zünden und nie in Richtung von Menschen, Fenstern oder Türen.
- Feuerwerk nicht am Körper tragen, auch nicht in der Jackentasche.
Wo Feuerwerk verboten ist
Bundesweit gilt: Kein Feuerwerk darf in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Krankenhäusern, von Kinder- und Altersheimen oder von besonders brandempfindlichen Gebäuden gezündet werden (§ 23 Abs. 1 1. SprengV) – auch an Silvester und auch keine Wunderkerze. Als brandempfindlich nennt das Land Berlin etwa Reet- und Fachwerkhäuser.
Zusätzlich kann die zuständige Behörde vor Ort Verbotszonen festlegen: Nach § 24 Abs. 2 1. SprengV darf sie F2-Feuerwerk nahe brandempfindlicher Gebäude untersagen und reine Knallkörper in dicht besiedelten Orten oder Ortsteilen zu bestimmten Zeiten auch an Silvester verbieten. Solche Anordnungen werden öffentlich bekannt gemacht. Stand 29. Oktober 2026 ist die Verordnung seit Dezember 2021 unverändert. Bund und Länder beraten über mehr Spielraum für die Kommunen; jede Änderung bräuchte die Zustimmung des Bundesrats (Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/3213). Schau deshalb kurz vor Silvester auf die Website Deiner Stadt.
Baby und Kleinkind: Schutz vor Lärm und Schreck
Ein Hörakustiker erklärt auf dem Apothekenportal aponet.de, dass das Gehör ab etwa 85 Dezibel Schaden nehmen kann, ein Feuerwerkskörper aber 140 Dezibel und mehr erreicht. Explodiert ein Böller nur wenige Meter neben einem ungeschützten Ohr, drohen Knalltrauma, Tinnitus und Hörverlust.
Für ein Baby heißt das vor allem Abstand: drinnen bleiben, Fenster zu, Rollläden runter, das Bettchen möglichst zur ruhigeren Hausseite. Extra wecken, damit es das Feuerwerk „erlebt“, bringt ihm wenig. Halte den Abend mit dem vertrauten Einschlafritual so normal wie möglich; wie Babys sicher schlafen, steht im Ratgeber Schlafen. Geht Ihr doch raus, ist Kapselgehörschutz besser als Schaumstoffstöpsel, die bei Kindern laut aponet.de oft nicht richtig sitzen; ob ein Modell in Babygröße passt, klärst Du mit der Kinderarztpraxis. Klingt für Dein Kind nach einem Knall alles dumpf, hört es einen Dauerton oder fühlt sich das Ohr wie mit Watte gefüllt an, gehört es schnellstmöglich zur HNO-Ärztin.
Kleinkinder kommen mit dem Krach meist besser zurecht, wenn sie wissen, was kommt: „Heute Nacht knallt es draußen laut, weil die Leute das neue Jahr feiern. Wir sind drinnen und passen auf Dich auf.“ Eine Dreijährige, die im Vorjahr weinend aufgewacht war, durfte diesmal vorher ein Kuscheltier fürs Fenster aussuchen. Sie wurde wach, schaute auf Papas Arm ein paar Minuten in die bunten Lichter und schlief wieder ein. Bleibt die Angst über den Abend hinaus, hilft der Beitrag Angst bei Kindern weiter.
Wenn doch etwas passiert: Erste Hilfe bei Verbrennungen
Nach Angaben der Fachgesellschaft der plastischen Chirurgen (DGPRÄC) werden in Deutschland jedes Jahr mehr als 30.000 Kinder unter 15 wegen Verbrennungen und Verbrühungen ärztlich versorgt, gehäuft in der Weihnachtszeit. Für die Erste Hilfe raten DGPRÄC und die Initiative Paulinchen:
- Ruhe bewahren, bei schweren Verletzungen sofort die 112 anrufen; mit kleineren Verbrennungen gehst Du zur Kinderarztpraxis.
- Flammen löschen, indem Du das Kind auf dem Boden wälzt, eine Decke darüberlegst oder Wasser nimmst.
- Eingebrannte Kleidung nicht abziehen; bei Verbrühungen nasse Kleidung samt Windel sofort ausziehen.
- Kleine Verbrennungen kühlen: etwa zehn Minuten mit handwarmem Wasser von rund 20 Grad, nur die verletzte Stelle, nie das ganze Kind.
- Nicht kühlen bei großflächigen Verbrennungen (über 15 Prozent der Körperoberfläche), bei Neugeborenen und Säuglingen, bei Bewusstlosigkeit und an Kopf oder Rumpf.
- Keine Hausmittel wie Mehl, Zahnpasta oder Öl auf die Wunde geben.
Mehr zu Gefahren im Haushalt und zum Erste-Hilfe-Kurs für Eltern steht im Ratgeber Kinder vor Verletzungen schützen.
Feiern zu Hause: Countdown um 19 Uhr und Ideen ohne Feuerwerk
Für viele Familien ist Mitternacht schlicht zu spät. Dann feiert Ihr früher: ein eigener Countdown um 19 Uhr – zehn, neun, acht … und dann Konfetti, Luftschlangen und Kinderpunsch.
- Topfdeckel-Konzert zum Countdown – Krach ganz ohne Schwarzpulver.
- Glücksbringer aus Papier basteln, etwa Kleeblätter oder Schornsteinfeger.
- Jahresrückblick: Jeder zeigt sein Lieblingsfoto des Jahres.
- Wunschglas: Wünsche aufschreiben oder malen und nächstes Silvester öffnen.
- Ab 12: Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen selbst zünden, mit einem Eimer Wasser in Reichweite.
Haustiere brauchen an diesem Abend vor allem Ruhe. Der Deutsche Tierschutzbund rät, Hunde rund um Silvester nur angeleint und zu ruhigen Zeiten auszuführen, Katzen am Silvestertag im Haus zu lassen und Fenster und Jalousien zu schließen; leise Musik im Hintergrund lenkt zusätzlich ab. Den Kindern erklärst Du vorher, dass ein Tier, das sich versteckt, in Ruhe gelassen wird – mehr dazu unter Kinder und Haustiere.
Häufige Fragen
Ab wie viel Jahren dürfen Kinder Wunderkerzen anzünden?
Wunderkerzen gehören in der Regel zur Kategorie F1 und sind ab 12 erlaubt; die genaue Angabe steht auf der Packung. Jüngere Kinder schauen zu, während ein Erwachsener sie hält.
Darf mein 16-jähriges Kind Raketen zünden, wenn ich dabei bin?
Nein. F2-Feuerwerk ist erst ab 18 erlaubt, auch in Begleitung der Eltern. Mit 16 darf Dein Kind F1-Feuerwerk verwenden.
Braucht mein Baby an Silvester Gehörschutz?
Drinnen bei geschlossenen Fenstern schützt vor allem der Abstand. Draußen ist Kapselgehörschutz in passender Größe sinnvoll; frag zur Passform in der Kinderarztpraxis.
Darf ich Tischfeuerwerk in der Wohnung zünden?
F1-Feuerwerk ist laut Sprengstoffgesetz auch für geschlossene Räume gedacht. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung; halte Abstand zu Vorhängen, Deko und Weihnachtsbaum.
Stand: 29. Oktober 2026
Quellen und weiterführende Links
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV), §§ 20 bis 24
- Land Berlin, Arbeitsschutz: Fragen und Antworten zum Thema Silvester in Berlin (mit den Sicherheitstipps der BAM)
- Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt: Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern (Presseinformation 41/2023)
- DGPRÄC und Paulinchen e. V.: Tag des brandverletzten Kindes – „Verbrannt, verbrüht – was nun?“
- aponet.de: Silvester-Feuerwerk – so schützen Sie sich vor Knalltrauma und Hörschäden
- Deutscher Tierschutzbund: Silvester ohne Panik – wie Haustiere den Jahreswechsel sicher überstehen (Pressemeldung 18.12.2024)
