Kaum läuft die Kita nach dem Sommer wieder richtig, geht es los: Schnupfen, Husten, Fieber – und manchmal auch Scharlach oder die Hand-Mund-Fuß-Krankheit. Muss Dein Kind zu Hause bleiben, bleibst meistens auch Du daheim. Genau dafür gibt es die Kinderkrankentage: Du fehlst bei der Arbeit, und Deine Krankenkasse zahlt Dir Kinderkrankengeld als Ersatz für den entgangenen Lohn.
Wichtig vorweg: Für 2026 gilt die erhöhte Regel – 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, 30 für Alleinerziehende. Diese Regel ist allerdings auf das laufende Jahr befristet. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat im September angekündigt, sie nicht noch einmal zu verlängern. Eine Verlängerung ist bisher nicht beschlossen; ohne neues Gesetz fiele der Anspruch ab 2027 von selbst auf das alte Niveau zurück. Was genau geplant ist, liest Du weiter unten.
Wie viele Kinderkrankentage Dir 2026 zustehen
Die Grundregel steht in § 45 SGB V. Eigentlich sieht das Gesetz 10 Arbeitstage pro Kind und Jahr vor. Eine Sonderregel im selben Paragrafen, Absatz 2a, hebt die Zahl für das Kalenderjahr 2026 an: Jeder gesetzlich versicherte Elternteil kann bis zu 15 Arbeitstage je Kind nehmen, Alleinerziehende bis zu 30. Hast Du mehrere Kinder, gilt zusätzlich eine Obergrenze pro Person – 35 Arbeitstage im Jahr, für Alleinerziehende 70.
Entstanden ist die höhere Zahl in der Corona-Zeit. Seitdem wurde sie mehrfach fortgeschrieben, zuletzt für 2026: Die Verlängerung steckt in einem Pflegegesetz, das die Befugnisse von Pflegekräften erweitert, Bürokratie abbauen soll und Ende Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt erschienen ist (so die Übersicht der Techniker Krankenkasse für Arbeitgeber). Das Bundesgesundheitsministerium nennt dieselben Werte für die Jahre 2024 bis 2026.
| Anspruch pro Kalenderjahr | 2026 (gilt jetzt) | ab 2027, falls keine Verlängerung kommt |
|---|---|---|
| je Kind und Elternteil | 15 Arbeitstage | 10 Arbeitstage |
| je Kind für Alleinerziehende | 30 Arbeitstage | 20 Arbeitstage |
| Obergrenze pro Elternteil bei mehreren Kindern | 35 Arbeitstage | 25 Arbeitstage |
| Obergrenze für Alleinerziehende bei mehreren Kindern | 70 Arbeitstage | 50 Arbeitstage |
Die Tage gehören jedem Elternteil einzeln. Nehmt Ihr sie beide in Anspruch, kommt Ihr als Paar auf 30 Tage je Kind. Am Stück nehmen musst Du sie übrigens nicht: Laut Ministerium sind auch einzelne Tage möglich, etwa zwei Tage in einer Woche.
Beispiel: Familie mit zwei Kindern
Anna und Murat haben zwei Kinder, vier und sieben Jahre alt, beide gesetzlich versichert. Jeder von beiden hat 2026 für jedes Kind 15 Tage, also 30 Tage pro Person – die Grenze von 35 Tagen erreichen sie damit nicht. Als Familie können sie so bis zu 60 Tage abdecken. Käme ein drittes Kind dazu, wären rechnerisch 45 Tage pro Person drin. Die Obergrenze kappt das aber bei 35, sodass die Familie auch mit drei Kindern höchstens 70 Tage nutzen kann.
Beispiel: alleinerziehend mit zwei Kindern
Sandra zieht ihre Tochter (5) und ihren Sohn (9) allein groß. Sie hat 2026 für jedes Kind 30 Tage, zusammen 60. Bei einem dritten Kind stiege die Summe rechnerisch auf 90 Tage, die Grenze liegt aber bei 70. Fiele die Sonderregel 2027 weg, blieben Sandra für ihre zwei Kinder nur noch 40 Tage.
Wann Du Anspruch auf Kinderkrankengeld hast
Das Gesetz knüpft das Kinderkrankengeld an mehrere Bedingungen. Sie müssen alle gleichzeitig erfüllt sein:
- Alter: Dein Kind ist jünger als 12 Jahre. Mit dem 12. Geburtstag endet der Anspruch – es sei denn, Dein Kind hat eine Behinderung und ist auf Hilfe angewiesen.
- Versicherung: Du bist gesetzlich krankenversichert mit Anspruch auf Krankengeld, und auch Dein Kind ist gesetzlich versichert, zum Beispiel über die Familienversicherung.
- Ärztliche Bescheinigung: Eine Ärztin oder ein Arzt bestätigt, dass Dein Kind Betreuung braucht und Du deshalb nicht arbeiten kannst.
- Niemand sonst im Haushalt: Bei Euch lebt keine andere Person, die das kranke Kind versorgen könnte.
Der letzte Punkt sorgt oft für Rückfragen. Gemeint ist etwa eine Großmutter, die mit Euch zusammenwohnt und tagsüber zu Hause ist. Wer dagegen selbst zur Arbeit muss, kann das Kind in dieser Zeit nicht betreuen. Mit einem Minijob allein bekommst Du nach Angaben des Ministeriums kein Kinderkrankengeld, weil dort kein Krankengeldanspruch besteht.
Kinder mit Behinderung und schwerstkranke Kinder
Hat Dein Kind eine Behinderung und braucht deshalb Unterstützung, gibt es keine Altersgrenze. An der Zahl der Tage ändert das nichts – auch hier gelten 2026 also 15 beziehungsweise 30 Tage je Kind. Anders ist es bei einer lebensverkürzenden Erkrankung: Ist die Krankheit weit fortgeschritten, nicht heilbar und die verbleibende Lebenszeit nur noch kurz, zahlt die Kasse nach Absatz 4 Kinderkrankengeld ohne Begrenzung der Tage. Diesen Anspruch hat allerdings nur ein Elternteil.
Wenn Dein Kind ins Krankenhaus muss
Seit 2024 gibt es eine eigene Regel für die Begleitung im Krankenhaus. Muss ein Elternteil aus medizinischen Gründen mit aufgenommen werden, gibt es Kinderkrankengeld für die ganze Dauer des Aufenthalts. Diese Tage gehen nicht von Deinem Jahreskontingent ab. Die Klinik bescheinigt Dir, dass und wie lange Deine Begleitung nötig war. Auch hier ist nur ein Elternteil anspruchsberechtigt.
Wie hoch das Kinderkrankengeld ist
Das Kinderkrankengeld ersetzt 90 Prozent des Nettolohns, der Dir an den freien Tagen entgeht. Hast Du in den zwölf Monaten davor eine beitragspflichtige Einmalzahlung bekommen, etwa Weihnachts- oder Urlaubsgeld, steigt der Satz auf 100 Prozent. Nach oben ist die Leistung gedeckelt, und zwar bei 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Für 2026 sind das nach Angaben der AOK höchstens 135,63 Euro pro Tag.
Ganz ohne Abzüge bleibt es nicht: Vom Kinderkrankengeld gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Selbstständige, die freiwillig mit Krankengeldanspruch versichert sind, erhalten 70 Prozent ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens.
Rechenbeispiel
Lisa verdient netto rund 110 Euro pro Arbeitstag. Ihr Sohn hat Fieber, sie bleibt drei Tage zu Hause. Ohne Einmalzahlung im vergangenen Jahr bekommt sie 90 Prozent, also 99 Euro am Tag – für drei Tage 297 Euro, von denen noch die Sozialbeiträge abgehen. Hat sie im Dezember Weihnachtsgeld erhalten, rechnet die Kasse mit 100 Prozent und kommt auf 330 Euro. Bei Tobias, der netto etwa 200 Euro pro Arbeitstag verdient, greift dagegen der Deckel: 90 Prozent wären 180 Euro, ausgezahlt werden aber höchstens 135,63 Euro pro Tag.
| Lisa ohne Einmalzahlung | Lisa mit Weihnachtsgeld | Tobias | |
|---|---|---|---|
| Netto pro Arbeitstag | 110 Euro | 110 Euro | 200 Euro |
| Satz | 90 % | 100 % | 90 %, aber gedeckelt |
| Kinderkrankengeld pro Tag | 99 Euro | 110 Euro | 135,63 Euro |
| für drei Tage, vor Abzügen | 297 Euro | 330 Euro | 406,89 Euro |
Vereinfachte Rechnung: Die Kasse arbeitet mit den Entgeltdaten, die Dein Arbeitgeber meldet, und zieht die Beiträge anschließend ab.
So bekommst Du Kinderkrankengeld – Schritt für Schritt
- Arbeitgeber informieren: Sag möglichst früh am Morgen Bescheid, dass Du wegen Deines kranken Kindes nicht kommst.
- Kinderarztpraxis anrufen: Die Bescheinigung brauchst Du schon ab dem ersten Tag. Ist Dein Kind in der Praxis bekannt und nicht schwer krank, kann die Ärztin oder der Arzt sie auch nach einem Telefonat oder Videogespräch ausstellen, und zwar für bis zu fünf Tage. Möglich ist das seit Dezember 2023, beschlossen hat es der Gemeinsame Bundesausschuss (Bundesregierung). Einen Rechtsanspruch darauf hast Du nicht – die Praxis entscheidet.
- Bescheinigung einreichen: Anders als Deine eigene Krankmeldung läuft die Bescheinigung für das kranke Kind nicht als elektronische AU. Du bekommst sie laut DAK weiterhin auf Papier und schickst sie an Deine Krankenkasse. Manche Kassen nehmen sie auch über ihre App entgegen.
- Arbeitgeber meldet den Verdienst: Die Angaben zu Deinem ausgefallenen Lohn schickt Dein Arbeitgeber direkt an die Kasse, Du musst sie nicht selbst besorgen (Haufe).
- Auszahlung: Die Kasse berechnet den Betrag und überweist ihn Dir.
Was Dein Arbeitgeber tun muss
Solange Du Anspruch auf Kinderkrankengeld hast, muss Dein Arbeitgeber Dich von der Arbeit freistellen – unbezahlt, denn das Geld kommt ja von der Kasse. Dieses Recht steht in Absatz 3 und lässt sich per Vertrag weder ausschließen noch einschränken. Sieht Dein Arbeits- oder Tarifvertrag für solche Fälle eine bezahlte Freistellung vor, hat diese Vorrang. Für diese Tage gibt es dann kein Kinderkrankengeld, weil Dein Lohn ja weiterläuft.
Und wenn Du zu Hause bleibst und die Kasse später feststellt, dass die Voraussetzungen gar nicht vorlagen? Dann darf Dein Arbeitgeber diese Tage mit einer späteren Freistellung wegen eines kranken Kindes verrechnen. Wer überhaupt keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld hat, etwa weil er privat versichert ist, kann nach Absatz 5 trotzdem eine unbezahlte Freistellung verlangen.
Privat versichert oder verbeamtet?
Das Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Bist Du privat versichert, zahlt Dir keine Kasse diese Leistung; ob Dein Tarif etwas Eigenes vorsieht, steht in Deinen Versicherungsbedingungen. Dasselbe Problem hast Du, wenn Du zwar gesetzlich versichert bist, Dein Kind aber privat, zum Beispiel über den anderen Elternteil. Dann fehlt das gesetzlich versicherte Kind, das die Regel voraussetzt.
Für Beamtinnen und Beamte gilt das Kinderkrankengeld ebenfalls nicht. Sie bekommen bei Krankheit ihres Kindes Sonderurlaub nach dem Beamtenrecht ihres Dienstherrn. Wie viele Tage das sind und ob sie bezahlt werden, legen Bund und Länder jeweils selbst fest – ein Blick in die Sonderurlaubsregeln Deines Dienstherrn lohnt sich.
Plan für 2027: weniger Kinderkrankentage? (Stand: 28. September 2026)
Hinweis: Dieser Abschnitt beschreibt ein politisches Vorhaben, kein beschlossenes Gesetz.
Am 23. September 2026 stellte sich Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) der Regierungsbefragung im Bundestag. Dabei lehnte er es ab, die erhöhten Kinderkrankentage erneut zu verlängern. Seine Begründung: Die Regel sei in der Corona-Zeit eingeführt worden, und solche Pandemie-Ausnahmen solle die Politik wieder zurücknehmen. Die Kinderkrankentage ganz abschaffen will er nicht; ihm geht es um die Rückkehr zum Stand vor Corona (nachzulesen in der dpa-Meldung vom 23. September und bei ZDFheute).
Für diese Kürzung braucht es kein neues Gesetz. Die Sonderregel in Absatz 2a nennt ausdrücklich nur das Kalenderjahr 2026. Beschließt der Gesetzgeber bis Jahresende nichts anderes, gelten ab dem 1. Januar 2027 automatisch wieder 10 Arbeitstage je Kind und Elternteil und 20 für Alleinerziehende, mit Obergrenzen von 25 beziehungsweise 50 Tagen. Für Anna und Murat aus dem Beispiel oben hieße das: 20 statt 30 Tage pro Person, für die Familie 40 statt 60. Eine Verlängerung dagegen müsste eigens beschlossen werden.
Wie das Deutsche Ärzteblatt am 25. September berichtete, ließen sich so rund 100 Millionen Euro sparen; das Thema hängt mit den Sparplänen für die gesetzliche Krankenversicherung zusammen. Widerspruch kommt aus der SPD, dem Koalitionspartner: Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig lehnt die Kürzung ab, Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk hält sie für das falsche Signal. Auch Familien- und Sozialverbände sowie die Bildungsgewerkschaft GEW sind dagegen. Sie befürchten, dass Eltern ihre Kinder dann öfter halbkrank in Kita und Schule schicken, wie News4teachers berichtet.
Stand heute: Es gibt eine klare Ansage des Ministers, aber weder eine beschlossene Verlängerung noch eine endgültige Entscheidung der Koalition. Für 2026 ändert sich nichts – Deine 15 beziehungsweise 30 Tage kannst Du bis zum 31. Dezember voll nutzen. Wir ergänzen diesen Abschnitt, sobald es Neuigkeiten gibt.
Häufige Fragen
Kann ich Kinderkrankentage im Homeoffice nehmen?
Ja. Entscheidend ist, dass Du wegen der Betreuung Deines Kindes tatsächlich nicht arbeiten kannst. Das Homeoffice allein schließt den Anspruch nicht aus, so das Bundesgesundheitsministerium in seinen Antworten auf häufige Fragen.
Kann mein Partner mir Tage abgeben?
Grundsätzlich hat jeder Elternteil sein eigenes Kontingent. Eine Übertragung ist laut Ministerium nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Sprich das also frühzeitig an, wenn absehbar ist, dass einer von Euch deutlich mehr Tage braucht.
Was passiert mit Tagen, die ich 2026 nicht brauche?
Der Anspruch gilt je Kalenderjahr. Übrige Tage kannst Du nach dem Gesetzeswortlaut nicht ins nächste Jahr mitnehmen – am 1. Januar beginnt die Zählung neu.
Ab wann brauche ich die ärztliche Bescheinigung?
Schon für den ersten Tag. Anders als bei Deiner eigenen Krankmeldung gibt es beim Kinderkrankengeld keine Schonfrist von einigen Tagen ohne Attest.
Wo erfahre ich, wie viele Tage ich schon genommen habe?
Deine Krankenkasse zählt mit. Frag dort nach, wenn Du im Herbst unsicher bist, wie viele Tage Dir 2026 noch bleiben.
Weitere Rechte rund um Familie und Job findest Du in unserer Übersicht Rechtliches 2026. Wann Fieber bei Kleinkindern meist harmlos ist, liest Du zum Beispiel beim Drei-Tage-Fieber.
Quellen: § 45 SGB V (gesetze-im-internet.de); Bundesgesundheitsministerium, Fragen und Antworten zum Kinderkrankengeld (bundesgesundheitsministerium.de); Bundesregierung zur telefonischen Krankschreibung (bundesregierung.de); AOK (aok.de); DAK (dak.de); Techniker Krankenkasse (tk.de); Haufe (haufe.de); dpa über onvista (onvista.de); ZDFheute (zdfheute.de); Deutsches Ärzteblatt (aerzteblatt.de); News4teachers (news4teachers.de). Stand: 28. September 2026.
