Vater und Tochter gehen an einem Herbsttag Hand in Hand eine Allee entlang

Neue U10 für Neun- und Zehnjährige: Was der G-BA beschlossen hat und ab wann sie gilt

Nach der U9 kurz vor dem Schulstart war bei gesetzlich versicherten Kindern lange Pause: Die nächste Vorsorge, die jede Kasse bezahlt, kam erst mit frühestens zwölf Jahren. Das soll sich ändern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. August 2026 eine neue U10 beschlossen – für Kinder, die neun oder zehn Jahre alt sind. Im Mittelpunkt stehen Gewicht, Bewegung, Bildschirmzeit, das seelische Wohlbefinden und der Impfschutz. Wie sich die neue Untersuchung in die Reihe der übrigen Termine einfügt, zeigt Dir unser Überblick über die U-Untersuchungen.

Das Wichtigste in Kürze (Stand: 2. Oktober 2026): Die neue U10 ist beschlossen, gilt aber noch nicht. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Beschluss am 25. September 2026 nicht beanstandet; die Veröffentlichung im Bundesanzeiger steht laut G-BA noch aus. Danach vergehen weitere sechs Monate, bis die Praxen die U10 als Kassenleistung anbieten können. Vor April 2027 ist damit nicht zu rechnen. Bis dahin lohnt sich ein Anruf bei Deiner Krankenkasse, denn manche Kassen zahlen schon heute eine freiwillige Vorsorge in diesem Alter.

Was der G-BA am 20. August 2026 beschlossen hat

Welche Früherkennungsuntersuchungen gesetzlich versicherte Kinder bekommen, legt der G-BA in der Kinder-Richtlinie fest. Grundlage ist § 26 SGB V, der Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag einen Anspruch auf solche Untersuchungen gibt. Mit dem Beschluss wächst die Reihe der U-Untersuchungen von zehn auf elf Termine, und sie endet nicht mehr im Vorschulalter, sondern erst vor dem elften Geburtstag.

Angestoßen hat das Verfahren die Patientenvertretung im G-BA; ihr Antrag wurde im August 2023 angenommen. Am selben Tag wie die U10 hat das Gremium auch die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 überarbeitet. Beide Beschlüsse hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 25. September 2026 nicht beanstandet. Den Wortlaut findest Du auf der Beschlussseite des G-BA.

Neue U10, alte U10, U11: warum die Namen verwirren

Falls Dir der Name U10 bekannt vorkommt: Es gab ihn schon vorher, nur nicht als feste Kassenleistung. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) hat zwei eigene Zusatzuntersuchungen für Schulkinder entwickelt – eine U10 für Sieben- und Achtjährige und eine U11 für Neun- und Zehnjährige. Bezahlt werden sie bisher nur von einem Teil der Kassen, meist über Sonderverträge mit Kinderarztpraxen.

Die neue U10 des G-BA ist für dieselbe Altersgruppe gedacht wie die bisherige U11 – das stellt der G-BA in seinen Tragenden Gründen selbst fest. Kassenleistung wird also nicht die Vorsorge für Sieben- und Achtjährige, sondern eine für ältere Grundschulkinder ab dem neunten Geburtstag. Ob die Kassen die bisherige U10 für Jüngere danach weiter bezahlen, regelt der Beschluss nicht.

Auch inhaltlich unterscheiden sich die Angebote. Bei der Verbands-U10 stehen Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen, die Motorik und Verhaltensauffälligkeiten wie ADHS im Vordergrund. Die neue U10 des G-BA nennt diese Störungen nicht eigens. Sie fragt nach Schulproblemen und Verhalten, legt den Schwerpunkt aber breiter an.

Was bei der neuen U10 untersucht und besprochen wird

Die Kinder-Richtlinie gibt der Ärztin oder dem Arzt fünf Ziele vor:

  • körperliche Erkrankungen erkennen, zum Beispiel Über- oder Untergewicht und Allergien,
  • seelische Auffälligkeiten bemerken,
  • Auffälligkeiten in der Entwicklung finden – als Beispiele nennt die Richtlinie Schulprobleme und das Verhalten,
  • Gesundheitsrisiken ansprechen, vor allem lange Bildschirmzeiten und wenig Bewegung,
  • den Impfpass prüfen und über fehlende Impfungen aufklären.

Das Vorgespräch: ausführlicher als bisher

Der G-BA nennt das ausführliche Vorgespräch eine Besonderheit der U10. Die Praxis fragt, wie zufrieden Du mit der Entwicklung Deines Kindes bist, nach Krankheiten, Operationen, Allergien und Medikamenten – auch solchen ohne Rezept. Dazu kommen Fragen nach Belastungen in der Familie, Ärger in der Schule, Essverhalten, Schlafproblemen und Zwangshandlungen.

Neu ist, dass die Bildschirmzeit in Stunden pro Tag eingeschätzt wird, getrennt nach Schule und Freizeit, und ob Ihr sie begrenzt. Ebenso wird erfasst, wie viele Stunden pro Woche sich Dein Kind bewegt, etwa auf dem Schulweg oder im Sportverein. Zur Orientierung verweist der G-BA auf die nationalen Bewegungsempfehlungen: Grundschulkinder sollen sich täglich 90 Minuten oder länger mäßig bis kräftig bewegen.

Ein kurzer Fragebogen zum Wohlbefinden

Vor dem Termin füllst Du einen kurzen Fragebogen aus, den KIDSCREEN-10 in der Elternversion: zehn Fragen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität Deines Kindes, also auch dazu, wie es ihm seelisch geht. Das dauert laut G-BA nur wenige Minuten. Den Bogen gibt es in der Praxis oder, sobald er bereitsteht, auf der Internetseite des G-BA. Dass die Eltern antworten, begründet der G-BA mit dem Alter: Neun- und Zehnjährige lesen sehr unterschiedlich gut und schätzen etwa Spielzeiten am Bildschirm oft falsch ein. Die Ergebnisse bespricht die Ärztin dann mit Dir und Deinem Kind.

Die körperliche Untersuchung

Wie bei den früheren U-Untersuchungen wird Dein Kind gründlich untersucht: Gewicht, Größe und BMI kommen in eine Wachstumskurve, Herz und Lunge werden abgehört, der Bauch wird abgetastet. Die Ärztin schaut sich Haut, Zähne, Kiefer und die Haltung an, etwa auf eine Skoliose, prüft Beweglichkeit und Reflexe und testet die Sehschärfe jedes Auges. Außerdem hält sie fest, wie weit die Pubertät fortgeschritten ist. Falls Dein Kind dabei verlegen ist: Der G-BA betont, dass der natürliche Wille des Kindes zu beachten ist. Eine Blutdruckmessung steht nicht auf der Liste der U10; für ein solches Screening bei Kindern sahen die Fachleute des G-BA nur schwache Belege.

Bluttest nur bei familiärem Risiko

Eine Blutabnahme gehört nicht automatisch dazu. Die Praxis fragt aber, ob in Eurer Familie jemand vor dem 50. Lebensjahr eine schwere Herz-Kreislauf-Erkrankung hatte oder plötzlich gestorben ist. Entsteht daraus der Verdacht auf eine familiäre Hypercholesterinämie, also eine erblich bedingte Störung des Fettstoffwechsels, wird das LDL-Cholesterin im Blut bestimmt. Heilbar ist die Erkrankung nicht. Mit einem gesünderen Lebensstil und bei Bedarf mit Medikamenten lässt sich ihr Verlauf laut G-BA aber günstig beeinflussen.

Das Abschlussgespräch

Zum Schluss gibt es Tipps passend zu den Ergebnissen: zu Ernährung, Bewegung, Haltung und langem Sitzen, Bildschirmzeit, Sonnenschutz, Schulalltag und Pubertät. Die Ärztin soll auch erklären, woran Du einen Typ-1-Diabetes erkennst, etwa an viel Durst, häufigem Wasserlassen oder Gewichtsverlust. Und sie prüft den Impfpass, ausdrücklich auch auf die HPV-Impfung, für Mädchen wie für Jungen. Der BVKJ hält das Alter auch deshalb für gut gewählt, weil die Ständige Impfkommission diese Impfung ab neun Jahren empfiehlt (Pressemitteilung des BVKJ). Bei Bedarf stellt die Praxis eine Präventionsempfehlung aus, mit der Du bei Deiner Kasse nach Kursen etwa zu Bewegung oder Ernährung fragen kannst; solche Kurse gibt es für Kinder ab sechs Jahren.

Ab wann gilt die neue U10?

Beschlossen heißt noch nicht, dass Du morgen einen Termin bekommst. Vier Schritte sind nötig:

  1. Prüfung durch das Ministerium: erledigt. Das BMG hat dem G-BA am 25. September 2026 mitgeteilt, dass es den Beschluss nicht beanstandet (Schreiben des BMG).
  2. Veröffentlichung im Bundesanzeiger: steht noch aus. Auf der Beschlussseite des G-BA heißt es mit Stand 2. Oktober 2026 weiterhin „noch nicht in Kraft“. Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
  3. Sechs Monate Vorlauf: Laut Beschluss ist die neue Regel erst sechs Monate nach dem Inkrafttreten anzuwenden. Bis dahin gilt die Kinder-Richtlinie in ihrer alten Fassung.
  4. Honorar für die Praxen: In dieser Zeit muss der Bewertungsausschuss festlegen, was Kinderärztinnen und Kinderärzte für die U10 abrechnen können. Das Gesetz gibt ihm dafür sechs Monate nach dem Inkrafttreten (§ 87 Absatz 5b SGB V). Erst danach kann die U10 laut G-BA tatsächlich stattfinden.

Zusammengerechnet ist die neue U10 frühestens im April 2027 als Kassenleistung zu erwarten – und auch nur, wenn der Beschluss noch im Oktober im Bundesanzeiger erscheint. Einen festen Termin hat der G-BA nicht genannt. Eine Toleranzzeit wie bei den Untersuchungen für Babys und Kleinkinder gibt es nicht: Da das Zeitfenster zwei Lebensjahre umfasst, hält der G-BA sie für unnötig.

Praxisbeispiel: zwei Geschwister, zwei Wege

Julia und Tobias haben zwei Kinder: Leon, geboren im Januar 2016, ist zehn, Mila, geboren im Mai 2018, ist acht. Für Leon kommt die neue U10 voraussichtlich zu spät, denn er wird im Januar 2027 elf. Julia fragt deshalb bei ihrer Krankenkasse, ob sie schon jetzt die U11 des Kinderärzteverbands bezahlt. In ihrem Fall ja: Die Kasse hat einen Vertrag mit Praxen in der Region, Leon bekommt seinen Termin noch im Herbst. Bei einer anderen Kasse hätte die Familie womöglich selbst zahlen müssen.

Bei Mila sieht es anders aus. Sie wird im Mai 2027 neun. Läuft alles nach Plan, ist die neue U10 dann Kassenleistung, und Mila hat bis kurz vor ihrem elften Geburtstag im Mai 2029 Zeit dafür. Weil sie sich gerade mit dem Lesen schwertut, fragen die Eltern zusätzlich, ob die Kasse die bisherige U10 für Sieben- und Achtjährige übernimmt – dort sind Lese- und Rechtschreibprobleme ein Schwerpunkt.

U9, U10, U11 und J1 im Vergleich

Welche Vorsorge in welchem Alter vorgesehen ist und ob alle gesetzlichen Kassen sie bezahlen: „BVKJ“ steht für die Zusatzangebote des Kinderärzteverbands, „G-BA“ für die Regelleistungen.

Vorsorge im Schulalter (Stand: 2. Oktober 2026)
Untersuchung Alter Schwerpunkte Zahlt jede gesetzliche Kasse?
U9 (G-BA) 60. bis 64. Lebensmonat, Toleranz 58. bis 66. Monat Motorik und Sprachentwicklung vor dem Schulstart Ja
bisherige U10 (BVKJ) 7 bis 8 Jahre Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen, Motorik, Verhalten wie ADHS Nein, nur manche Kassen
neue U10 (G-BA) 9 und 10 Jahre, ohne Toleranzzeit Gewicht und Allergien, seelisches Befinden, Schulprobleme und Verhalten, Bildschirmzeit und Bewegung, Impfungen (vor allem HPV) Ja, sobald anwendbar (frühestens April 2027); bis dahin nicht
U11 (BVKJ) 9 bis 10 Jahre Schulleistung und Verhalten, Medienverhalten, Zahn- und Kieferfehlstellungen, Bewegung, Suchtmittel Nein, nur manche Kassen
J1 (G-BA) 13 und 14 Jahre Körperliche Untersuchung, Impfstatus, seelische Entwicklung, vertrauliches Gespräch Ja

Was Du bis zum Start tun kannst

  • Bei Deiner Kasse nachfragen: Zahlt sie schon heute die U11 oder die bisherige U10? Wird mit der Versichertenkarte abgerechnet, oder reichst Du eine Rechnung ein? Laut BVKJ haben zahlreiche Kassen die Vorsorge für Neun- und Zehnjährige bisher über Selektivverträge übernommen.
  • Bei Sorgen nicht warten: Wirkt Dein Kind oft bedrückt, schläft es schlecht oder gibt es Ärger in der Schule, musst Du nicht auf die U10 warten – ein normaler Termin in der Kinderarztpraxis ist jederzeit möglich.
  • Impfpass prüfen: Welche Impfungen in welchem Alter vorgesehen sind, zeigt Dir unser Impfkalender. Zur U10 bittet der G-BA ausdrücklich darum, den Impfpass mitzubringen.
  • Gelbes Heft aufbewahren: Die neue U10 und die J1 werden künftig im Gelben Heft dokumentiert. Wie das bei Kindern läuft, deren Heft noch keine U10-Seiten hat, ist noch offen; der G-BA will Vorlagen und Fragebögen rechtzeitig bereitstellen.
  • Den Termin vorbereiten: Notiere grob Bildschirm- und Bewegungszeiten, die Medikamente Deines Kindes und ob es in der Familie früh Herzinfarkte oder plötzliche Todesfälle gab.

Der Beschluss gilt für gesetzlich versicherte Kinder. Ist Dein Kind privat versichert, entscheidet Euer Tarif darüber, welche Vorsorge bezahlt wird.

Häufige Fragen zur neuen U10

Ist die neue U10 dasselbe wie die bisherige U11?

Vom Alter her ja: Beide richten sich an Neun- und Zehnjährige, und der G-BA setzt die neue U10 in seiner Begründung mit der bisher über Sonderverträge bezahlten U11 gleich. Die Inhalte sind aber neu festgelegt. Den Fragebogen zur Lebensqualität, die Fragen nach frühen Herzerkrankungen in der Familie und den gezielten Bluttest gibt es so nur in der neuen U10.

Mein Kind ist schon zehn – bekommt es die neue U10 noch?

Nur wenn es am Starttag noch nicht elf ist. Die Richtlinie sieht die U10 für Neun- und Zehnjährige vor, eine Toleranzzeit darüber hinaus gibt es nicht. Wird Dein Kind vor dem Frühjahr 2027 elf, frag am besten jetzt bei Deiner Kasse nach der U11 des Verbands.

Was kostet die U10?

Sobald die neue U10 anwendbar ist, ist sie für gesetzlich versicherte Kinder eine reguläre Kassenleistung, Du zahlst also nichts dazu. Bis dahin hängt es von Deiner Kasse ab. Zahlt sie nicht, rechnet die Praxis privat ab – lass Dir den Preis vorher nennen.

Was ändert sich bei der J1?

Die J1 bleibt für 13- und 14-Jährige. Neu ist, dass ihre Ergebnisse künftig im Gelben Heft stehen und auf der Teilnahmekarte bestätigt werden. Der G-BA hofft, dass das an den Termin erinnert: Nach einer älteren Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung, auf die er sich stützt, gingen nur 43,4 Prozent der Jugendlichen zur J1. Auch Jugendliche bekommen künftig einen Fragebogen zur Lebensqualität. Das BMG hat diesen Beschluss ebenfalls am 25. September 2026 nicht beanstandet; in Kraft ist er noch nicht (Beschluss zur J1).

Quellen: G-BA, Beschluss zur Kinder-Richtlinie vom 20. August 2026 (Beschlusstext, Tragende Gründe, BMG-Prüfung), Beschluss zur J1 (Tragende Gründe), Pressemitteilung und Früherkennung bei Kindern; § 87 SGB V (gesetze-im-internet.de); BVKJ, Pressemitteilung vom 20. August 2026; kinderaerzte-im-netz.de zur U10 und U11. Stand: 2. Oktober 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information; maßgeblich ist der im Bundesanzeiger veröffentlichte Beschluss.

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