Wenn sich der Kinderwunsch auf natürlichem Weg nicht erfüllt, kann eine künstliche Befruchtung helfen. Welche Methode infrage kommt und welche Kosten auf Dich zukommen, hängt von den medizinischen Voraussetzungen und Deiner Versicherung ab. Hier bekommst Du einen Überblick über die Verfahren und darüber, was Krankenkasse, Bund und Länder 2026 übernehmen.
Welche Methoden gibt es?
- Insemination (IUI): Die aufbereiteten Samenzellen werden direkt in die Gebärmutter eingebracht – die schonendste und günstigste Methode.
- In-vitro-Fertilisation (IVF): Ei- und Samenzellen werden im Labor zusammengebracht; der Embryo wird anschließend übertragen.
- Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI): Eine einzelne Samenzelle wird direkt in die Eizelle injiziert – häufig bei eingeschränkter Spermienqualität.
Was zahlt die Krankenkasse 2026?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt 50 Prozent der Kosten für bis zu drei Versuche einer IVF- oder ICSI-Behandlung. Voraussetzung ist in der Regel:
- ein verheiratetes Paar, das eigene Ei- und Samenzellen verwendet,
- die Frau ist zwischen 25 und 40, der Mann zwischen 25 und 50 Jahre alt,
- eine vorherige Beratung und ein genehmigter Behandlungsplan liegen vor.
Neu seit Januar 2026: Die gesetzlichen Kassen bezuschussen erstmals auch das sogenannte Assisted Hatching (bis 200 Euro für Frauen ab 37 Jahren) sowie die operative Spermiengewinnung per TESE (bis 300 Euro).
Zuschüsse von Bund und Ländern
Über die Kassenleistung hinaus fördern Bund und viele Bundesländer die Behandlung: Üblich sind 25 Prozent des verbleibenden Eigenanteils für die ersten drei Versuche und bis zu 50 Prozent für einen vierten Versuch. In mehreren Bundesländern können inzwischen auch unverheiratete und teilweise gleichgeschlechtliche Paare diese Förderung beantragen. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland – ein Blick auf das Förderprogramm Deines Landes lohnt sich.
Kosten steuerlich absetzen
Die selbst getragenen Kosten einer Kinderwunschbehandlung kannst Du in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen – dazu zählen Behandlungs- und Medikamentenkosten ebenso wie Fahrt- und gegebenenfalls Übernachtungskosten.
Häufige Fragen zur künstlichen Befruchtung 2026
Wie viele Versuche zahlt die Krankenkasse?
Die gesetzliche Kasse übernimmt 50 Prozent der Kosten für bis zu drei IVF- oder ICSI-Versuche.
Werden auch unverheiratete Paare unterstützt?
Eine reguläre Kassenleistung gibt es nur für Ehepaare. Unverheiratete Paare können aber in vielen Bundesländern eine Landesförderung beantragen.
Was hat sich 2026 geändert?
Seit Januar 2026 bezuschussen die gesetzlichen Kassen zusätzlich Assisted Hatching (bis 200 Euro ab 37 Jahren) und die operative Spermiengewinnung per TESE (bis 300 Euro).
Hinweis: Die Angaben entsprechen dem Stand 2026. Welche Kosten in Deinem Fall übernommen werden, klärst Du mit Deiner Krankenkasse und der Kinderwunschpraxis.