Elterngeld federt den Einkommensverlust ab, wenn Du nach der Geburt beruflich kürzertrittst, um für Dein Kind da zu sein. Sowohl Mütter als auch Väter haben Anspruch, wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt – das gilt für leibliche Kinder ebenso wie für Adoptivkinder. Hier liest Du, wie hoch das Elterngeld 2026 ausfällt, wie lange Du es bekommst und worin sich Basiselterngeld und ElterngeldPlus unterscheiden.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Elterngeld erhalten praktisch alle Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und während des Bezugs nicht oder höchstens in Teilzeit (bis 32 Wochenstunden) arbeiten. Dazu zählen Angestellte, Beamte, Selbstständige, Hausfrauen und Hausmänner, Studierende und Auszubildende. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland und das Zusammenleben mit dem Kind.
Wichtig – die Einkommensgrenze: Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine einheitliche Grenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen (zvE). Sie gilt für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch mehr. Maßgeblich ist nicht das Bruttogehalt, sondern das zvE nach Abzug von Freibeträgen und Werbungskosten.
Wie hoch ist das Elterngeld 2026?
Das Basiselterngeld ersetzt 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der zwölf Monate vor der Geburt. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Den Mindestbetrag von 300 Euro bekommen auch Eltern, die vor der Geburt gar nicht erwerbstätig waren.
Rechenbeispiel: Hattest Du vor der Geburt ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 2.000 Euro, erhältst Du rund 65 Prozent davon – also etwa 1.300 Euro Basiselterngeld pro Monat.
Zusätzlich gibt es Aufschläge: Den Geschwisterbonus von 10 Prozent (mindestens 75 Euro), wenn ein weiteres kleines Kind im Haushalt lebt, sowie einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro für jedes weitere Mehrlingskind.
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Du kannst zwischen drei Bausteinen wählen und sie kombinieren:
- Basiselterngeld: volle Höhe, höchstens 14 Monate, die sich beide Elternteile aufteilen. Ein Elternteil kann mindestens 2, höchstens 12 Monate beziehen; die vollen 14 Monate gibt es nur, wenn beide Partner mindestens zwei Monate übernehmen (Partnermonate). Alleinerziehende können die 14 Monate allein nutzen.
- ElterngeldPlus: die halbe monatliche Höhe (150 bis 900 Euro), dafür doppelt so lange. Ideal, wenn Du in Teilzeit arbeitest – aus einem Basismonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.
- Partnerschaftsbonus: zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit (24 bis 32 Wochenstunden) arbeiten.
Da Mütter in den Wochen nach der Geburt bereits Mutterschaftsgeld beziehen und dieses auf das Elterngeld angerechnet wird, starten sie faktisch etwas später in den Elterngeldbezug.
Wo beantragst Du Elterngeld?
Zuständig ist die Elterngeldstelle Deines Bundeslandes (oft beim Jugend- oder Versorgungsamt). Den Antrag kannst Du erst nach der Geburt stellen, in vielen Bundesländern auch digital über ElterngeldDigital. Reiche ihn zügig ein: Rückwirkend wird Elterngeld nur für die letzten drei Lebensmonate des Kindes gezahlt. Plane den Bezug am besten gemeinsam mit der Elternzeit.
Häufige Fragen zum Elterngeld 2026
Wie viel Elterngeld bekomme ich mindestens?
Mindestens 300 Euro Basiselterngeld bzw. 150 Euro ElterngeldPlus pro Monat – auch ohne vorheriges Einkommen.
Ab welchem Einkommen entfällt das Elterngeld?
Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 175.000 Euro (Geburten ab 1. April 2025) besteht kein Anspruch mehr.
Bekommen Väter auch Elterngeld?
Ja. Väter haben denselben Anspruch wie Mütter. Damit ein Paar die vollen 14 Monate Basiselterngeld nutzen kann, muss der zweite Elternteil mindestens zwei Partnermonate übernehmen.
Wird das Mutterschaftsgeld angerechnet?
Ja, das Mutterschaftsgeld wird in voller Höhe auf das Elterngeld der entsprechenden Monate angerechnet.
Hinweis: Alle Angaben entsprechen dem Stand 2026. Für Deine persönliche Berechnung ist die zuständige Elterngeldstelle maßgeblich.