Der Ultraschall ist für viele werdende Eltern der schönste Moment der Vorsorge – das erste Bild vom Baby, der erste Herzschlag. Gleichzeitig ist er ein wichtiges medizinisches Werkzeug, um die Entwicklung Deines Kindes zu überwachen. Hier erfährst Du, welche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft vorgesehen sind und was dabei jeweils geschieht.
Die drei Basis-Ultraschalluntersuchungen
Die Mutterschaftsrichtlinien sehen drei Ultraschall-Screenings vor, die von der Krankenkasse übernommen werden:
- 1. Screening (9.–12. SSW): Bestätigt die intakte Schwangerschaft, den Herzschlag, ob es ein Einling oder Mehrling ist, und hilft, den Geburtstermin genau zu bestimmen.
- 2. Screening (19.–22. SSW): Hier werden Wachstum, Organe, Fruchtwassermenge und die Lage der Plazenta untersucht. Auf Wunsch ist eine erweiterte Feindiagnostik möglich.
- 3. Screening (29.–32. SSW): Kontrolliert das weitere Wachstum und die Lage des Babys vor der Geburt.
3D- und 4D-Ultraschall
Über die medizinische Vorsorge hinaus bieten viele Praxen plastische 3D- oder bewegte 4D-Aufnahmen an. Diese sind keine Kassenleistung und werden als Wunschleistung privat abgerechnet.
Ist Ultraschall schädlich?
Nach aktuellem Wissensstand ist die Ultraschalldiagnostik für Mutter und Kind sicher und schmerzfrei. Die medizinisch sinnvollen Untersuchungen folgen einem klaren Plan – einen Überblick gibt Dir der Vorsorgeplan.
Häufige Frage
Wann sieht man das Geschlecht?
Meist beim zweiten Screening zwischen der 19. und 22. SSW – sofern das Baby günstig liegt und Du es wissen möchtest.
Mehr zu speziellen Untersuchungen findest Du bei der Nackenfaltenmessung, dem Doppler-Ultraschall und der Pränataldiagnostik.