Der fünfte Schwangerschaftsmonat (17. bis 20. SSW) ist die Halbzeit Deiner Schwangerschaft. Jetzt steht eine der wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen an, und die meisten Frauen spüren ihr Baby nun deutlich. Hier liest Du, was diesen Monat besonders macht.
Die Entwicklung des Babys
Dein Baby ist am Ende des Monats etwa 25 Zentimeter groß und wiegt rund 300 Gramm. Eine schützende Käseschmiere (Vernix) bedeckt die Haut, erste Haare wachsen. Das Baby hört bereits Geräusche von außen und hat einen eigenen Schlaf-Wach-Rhythmus.
Das verändert sich bei Dir
Die ersten klaren Kindsbewegungen sind ein unvergesslicher Moment – anfangs wie ein leises Flattern. Der Bauch wölbt sich nun deutlich. Vereinzelt können Sodbrennen oder Rückenschmerzen auftreten, weil sich der Körperschwerpunkt verlagert.
Untersuchungen in diesem Monat
Zwischen der 19. und 22. SSW (18+0 bis 21+6) findet der zweite große Ultraschall statt. Eine Feindiagnostik ist das nicht: Du wählst zwischen dem Basis-Ultraschall und dem erweiterten Basis-Ultraschall. Was jeweils dazugehört, liest Du weiter unten. Welche Termine sonst noch anstehen, zeigt Dir der Vorsorgeplan.
Häufige Frage
Was wird beim großen Ultraschall untersucht?
Das hängt von der Variante ab, die Du wählst. Beim Basis-Ultraschall geht es um das Wachstum Deines Babys, die Fruchtwassermenge und die Plazenta. Beim erweiterten Basis-Ultraschall schaut die Praxis zusätzlich gezielt auf einzelne Körperbereiche wie Kopf, Herz, Bauchwand, Magen und Harnblase; die Einzelheiten stehen weiter unten. Das Geschlecht ist jetzt oft schon gut zu erkennen – ob Du es erfahren möchtest, entscheidest Du.
Zurück zum 4. Monat oder weiter zum 6. Monat (21.–24. SSW).
Du bist Dir nicht sicher, in welcher Woche Du gerade bist? Der SSW-Rechner sagt es Dir auf den Tag genau.
Woche für Woche: Die Einzelwochen dieses Monats – 17. SSW, 18. SSW, 19. SSW und 20. SSW.
Was beim zweiten Screening angesehen wird
Beim zweiten Ultraschall-Screening hast Du die Wahl zwischen zwei Varianten. Beide sind in den Mutterschafts-Richtlinien festgelegt und gehören für gesetzlich Versicherte zur regulären Vorsorge; über beide klärt Dich die Praxis schon vor dem ersten Screening auf.
- Basis-Ultraschall: Die Praxis misst Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen Deines Babys und prüft, ob es sich zeitgerecht entwickelt. Außerdem achtet sie auf die Fruchtwassermenge und auf Lage und Struktur der Plazenta. Sitzt die Plazenta sehr tief, wird das bei der weiteren Betreuung und der Planung der Geburt berücksichtigt.
- Erweiterter Basis-Ultraschall: Hier kommen gezielte Blicke auf einzelne Körperbereiche dazu – die Form von Kopf und Hirnkammern und das Kleinhirn, Hals und Rücken, beim Herzen die Größe im Verhältnis zum Brustkorb, die Lage auf der linken Seite, ein gleichmäßiger Schlag und die vier Kammern, außerdem die geschlossene vordere Bauchwand, der Magen und die Harnblase.
Den erweiterten Basis-Ultraschall macht in der Regel ebenfalls Deine Frauenarztpraxis, wenn die Ärztin oder der Arzt die dafür nötige Prüfung abgelegt hat; sonst bekommst Du eine Überweisung in eine andere Praxis. Davon zu unterscheiden ist die Feindiagnostik, der Organ-Ultraschall bei besonders spezialisierten Frauenärztinnen und Frauenärzten. Sie gehört nicht zum Routinetermin. Die Kasse zahlt sie, wenn es dafür einen medizinischen Grund gibt, etwa bei einer Risikoschwangerschaft oder wenn andere Untersuchungen kein klares Ergebnis gebracht haben. Und ein Recht, das man kennen sollte: Du kannst ausdrücklich sagen, dass Du das Geschlecht nicht erfahren möchtest – sag es am besten vor dem Termin, nicht erst, wenn der Schallkopf schon aufliegt.
Was, wenn dabei etwas Auffälliges gefunden wird?
Dann folgt in der Regel eine Überweisung zur genaueren Abklärung, oft in ein Zentrum für Pränatalmedizin. Viele Auffälligkeiten bestätigen sich dort nicht oder erweisen sich als harmlose Normvariante. Du hast in jedem Fall Anspruch auf eine ausführliche Beratung, bevor weitere Schritte anstehen.
