Am 2. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das KiTa-Startchancen- und
-Qualitätsentwicklungsgesetz beschlossen. Der Name ist sperrig, der Kern betrifft aber
sehr direkt Familien mit kleinen Kindern: Der Sprach- und Entwicklungsstand aller Vierjährigen
soll künftig verbindlich erfasst werden, und Kitas in schwierigen Lagen sollen mehr Personal
bekommen.
Wichtig vorweg: Ein Kabinettsbeschluss ist noch kein Gesetz. Der Entwurf
geht jetzt in den Bundestag und anschließend in den Bundesrat. Bis dahin kann sich an den
Regelungen noch etwas ändern – auch daran, wie der Test am Ende konkret aussieht. In Kraft
treten soll das Gesetz 2027, einzelne Regelungen schrittweise.
Der Sprachtest: alle Vierjährigen, auch ohne Kita
Bisher schaut jedes Bundesland anders auf den Sprachstand vor der Einschulung. Manche testen
flächendeckend, andere nur stichprobenartig, wieder andere überlassen es der Kita. Genau das
soll der Entwurf vereinheitlichen: bundesweit gleiche Standards dafür, wie Sprache und
Entwicklung vor der Schule erhoben werden.
Erfasst werden sollen alle Kinder im Alter von vier Jahren – ausdrücklich
auch die, die keine Kita besuchen. Das ist der Punkt, der für Familien den größten Unterschied
macht: Wenn Dein Kind zu Hause betreut wird, kommt der Termin trotzdem auf Dich zu. Wo sich ein
Förderbedarf zeigt, soll eine passende Förderung folgen.
Ein Beispiel: Wird Dein Kind im Frühjahr 2028 vier, fällt die Erhebung nach dem geplanten
Zeitplan in seine Kita-Zeit – und damit rund zwei Jahre vor der Einschulung. Das ist der
eigentliche Gedanke dahinter: früh genug hinschauen, dass eine Förderung noch wirken kann,
statt erst bei der Schuleingangsuntersuchung festzustellen, dass es hakt. Wie der Sprachstand
heute im Rahmen der Vorsorge mitgeprüft wird, steht in unserem Beitrag zur U7a-Untersuchung mit drei Jahren.
Mehr Personal – aber nicht überall
Der zweite Teil des Entwurfs zielt auf die Kitas selbst. Wo besonders viele Kinder aus
belasteten Familien betreut werden, soll die Einrichtung mehr Erzieherinnen und Erzieher
bekommen. Erreichen soll das wenigstens jede zehnte Kita pro Land – wer dazugehört,
entscheidet sich an drei Merkmalen.
Der Entwurf benennt sie: die finanzielle
Bedarfslage der Familien, eine nichtdeutsche Familiensprache und sprachliche Auffälligkeiten
der Kinder. Je nach Größe soll eine Einrichtung bis zu 1,5 zusätzliche Stellen
bekommen – gedacht für Sprachbildung und Kita-Sozialarbeit.
Was der Bund dafür ausgibt
- rund 9,25 Milliarden Euro von 2027 bis 2034 für die Länder, um die
zusätzlichen Aufgaben mitzutragen - vier Milliarden Euro von 2026 bis 2029 in einem Investitionsprogramm
für den Ausbau der Kindertagesbetreuung
Kritik: mehr Tests oder mehr Fachkräfte?
Die Bildungsgewerkschaft GEW hält den Ansatz für falsch gewichtet. Ihr Einwand: Ein Test
zeigt einen Förderbedarf, behebt ihn aber nicht – dafür brauche es vor allem mehr ausgebildete
Fachkräfte. Der Kita-Bericht 2026 stützt diese Sorge, denn er beschreibt, wie der
Personalmangel die Sprachförderung ausbremst.
Für Dich als Elternteil ist das mehr als ein Streit unter Verbänden. Es entscheidet darüber,
ob auf ein auffälliges Testergebnis tatsächlich ein Förderplatz folgt – oder erst einmal eine
Warteliste.
Was Du jetzt tun kannst
Konkret zu tun ist im Moment nichts: Es gibt weder ein Verfahren noch einen Termin, für den
Du Dein Kind anmelden müsstest. Sinnvoll ist trotzdem, die Sprachentwicklung im Blick zu
behalten und die regulären Vorsorgetermine wahrzunehmen – dort wird der Sprachstand ohnehin
mitgeprüft, zuletzt bei der U9-Untersuchung zur Schulfähigkeit. Fällt dabei etwas auf, musst Du auf kein neues Gesetz
warten.
Quellen: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026
(bmbfsfj.bund.de);
News4teachers zum Kabinettsbeschluss
(news4teachers.de)
und zur Kritik der GEW
(news4teachers.de).
Stand: 7. September 2026.