Nach der Geburt stapeln sich die Formulare: Geburtsurkunde, Elterngeld, Krankenkasse – und der Kindergeldantrag. Zumindest der letzte soll bald wegfallen. Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 das Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes beschlossen. Die Familienkasse soll das Kindergeld dann von sich aus zahlen, sobald Dein Baby seine steuerliche Identifikationsnummer bekommen hat.
Wichtig vorweg: Noch gilt das Gesetz nicht. Es braucht die Zustimmung der Länder, deshalb entscheidet am 25. September 2026 der Bundesrat darüber – erst danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Starten soll das neue Verfahren im Lauf des Jahres 2027, und zwar in zwei Stufen. Bekommst Du Dein Kind vorher, stellst Du den Kindergeldantrag wie bisher.
So soll das Kindergeld ohne Antrag funktionieren
Hinter dem Gesetz steht das sogenannte Once-Only-Prinzip: Angaben, die eine Behörde schon hat, sollen nicht noch einmal bei Dir abgefragt werden. Nach der Geburt meldet das Standesamt Dein Kind, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die Steuer-ID, und die Familienkasse erfährt davon über den Datenaustausch zwischen den Behörden. Liegen ihr alle nötigen Angaben vor und gibt es keine Zweifel am Anspruch, setzt sie das Kindergeld fest und überweist es – ganz ohne Formular von Deiner Seite.
Die Bundesregierung nennt dafür drei Bedingungen: Mindestens ein Elternteil lebt mit dem Kind in Deutschland, von diesem Elternteil ist eine IBAN bekannt, und mindestens ein Elternteil arbeitet im Inland. Im Finanzausschuss des Bundestags wurde außerdem klarer festgelegt, dass das Kindergeld grundsätzlich an die Mutter gezahlt werden soll.
Zwei Stufen: erst Geschwisterkinder, dann Erstgeborene
| Stufe | Für wen | Geplanter Start |
|---|---|---|
| 1 | jedes weitere Kind, wenn für ein älteres Geschwisterkind schon Kindergeld fließt | Frühjahr 2027 (laut Bundestag ab März) |
| 2 | auch erste Kinder | zweite Jahreshälfte 2027 (laut Bundestag ab Herbst) |
Dass Geschwisterkinder zuerst an der Reihe sind, hat einen praktischen Grund: Die Familienkasse kennt Eure Daten bereits aus der Festsetzung für das ältere Kind und kann sie weiterverwenden. In der ersten Stufe geht das Geld an die Person, die schon bisher das Kindergeld bekommt. Bei Erstgeborenen fehlt dieser Vorlauf – deshalb folgen sie erst in der zweiten Stufe.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Lena und Tom erwarten im Mai 2027 ihr zweites Kind, für ihre dreijährige Tochter bekommt Lena bereits Kindergeld. Tritt das Gesetz wie geplant in Kraft, muss sie nach der Geburt keinen Antrag mehr ausfüllen: Sobald das Baby seine Steuer-ID hat, setzt die Familienkasse das Kindergeld fest und überweist es auf das Konto, das sie schon kennt.
Anders sähe es aus, wenn im Mai 2027 ihr erstes Kind käme. Dann fiele die Geburt nach dem Zeitplan noch vor die zweite Stufe, und der Antrag wäre weiter nötig. Ganz von vorn anfangen müssten die beiden trotzdem nicht: Schon seit 2024 bietet die Familienkasse vorausgefüllte Kindergeldanträge an.
Was sich nicht ändert
An Höhe und Voraussetzungen des Kindergeldes ändert das Gesetz nichts – neu ist nur der Weg zur Leistung. 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro im Monat für jedes Kind. Fehlen der Familienkasse einzelne Angaben, etwa zur Erwerbstätigkeit bei Selbstständigen, bleibt es beim bisherigen Weg: Du ergänzt sie im vorausgefüllten Antrag. Auch wenn Zweifel am Anspruch bestehen, prüft die Familienkasse den Fall wie gewohnt einzeln.
Andere Familienleistungen erfasst das Gesetz nicht. Elterngeld und Kinderzuschlag musst Du weiterhin selbst beantragen.
Was Du jetzt tun kannst
Solange das Gesetz nicht gilt, beantragst Du das Kindergeld wie gewohnt bei der Familienkasse. Welche Anträge nach der Geburt sonst noch anstehen, zeigt unsere Übersicht zum Papierkram nach der Geburt.
Vorbereiten kannst Du Dich trotzdem schon: Deine Bankverbindung kannst Du dem BZSt schon jetzt hinterlegen – per ELSTER oder mit der App IBAN+. Ist Deine IBAN dort hinterlegt, fehlt der Familienkasse später eine Angabe weniger. Wie der Bundesrat am 25. September entscheidet, ergänzen wir hier nach der Sitzung.
Quellen: Deutscher Bundestag, Beschluss vom 9. Juli 2026 (bundestag.de) und Vorgang im Dokumentations- und Informationssystem (dip.bundestag.de); Bundesministerium der Finanzen, Kindergeld ohne Antrag (bundesfinanzministerium.de); Bundesregierung (bundesregierung.de); Bundesagentur für Arbeit zur Kindergelderhöhung 2026 (arbeitsagentur.de). Stand: 22. September 2026.
