Die Nackenfaltenmessung ist Teil des freiwilligen Ersttrimester-Screenings. Sie hilft dabei, das Risiko für bestimmte Chromosomenstörungen einzuschätzen – liefert aber keine sichere Diagnose. Hier erfährst Du, wie die Untersuchung abläuft und was die Ergebnisse bedeuten.
Was wird gemessen?
Zwischen der 11. und 14. SSW misst die Ärztin per Ultraschall die Flüssigkeitsansammlung im Nacken des Babys – die sogenannte Nackentransparenz. Ist dieser Bereich verdickt, kann das auf ein erhöhtes Risiko für Trisomien (etwa das Down-Syndrom) oder Herzfehler hindeuten.
Das Ersttrimester-Screening
Aussagekräftiger wird die Messung in Kombination mit einer Blutuntersuchung (PAPP-A und β-hCG) und Deinem Alter. Aus diesen Werten errechnet sich eine individuelle Wahrscheinlichkeit – kein Befund. Ein auffälliges Ergebnis bedeutet also nicht, dass Dein Kind betroffen ist, sondern dass weitere Untersuchungen sinnvoll sein können.
Wer trägt die Kosten?
Die Nackenfaltenmessung ist in der Regel eine individuelle Gesundheitsleistung und wird privat abgerechnet, sofern keine medizinische Indikation vorliegt. Lass Dich vorher in Ruhe beraten – Du hast auch das Recht, solche Untersuchungen nicht durchführen zu lassen.
Häufige Frage
Ist die Nackenfaltenmessung eine Diagnose?
Nein, sie liefert nur eine Risikoeinschätzung. Sicherheit geben erst weiterführende Untersuchungen der Pränataldiagnostik.
Der Bluttest als Alternative
Seit Juli 2022 kann der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21 Leistung der gesetzlichen Krankenkassen sein – nicht als Reihenuntersuchung für alle, sondern nach ärztlicher Beratung im begründeten Einzelfall. Dafür genügt, dass Du in Deiner persönlichen Situation Klarheit brauchst; ein bestimmtes Alter oder ein auffälliger Vorbefund ist ausdrücklich nicht mehr Voraussetzung.
Der Test analysiert kindliche Erbgut-Bruchstücke im mütterlichen Blut und ist ab etwa der zehnten Woche möglich. Er ist deutlich treffsicherer als die Nackenfaltenmessung, bleibt aber ebenfalls ein Wahrscheinlichkeitstest: Ein auffälliges Ergebnis wird über eine Fruchtwasser- oder Mutterkuchenuntersuchung bestätigt, bevor daraus Schlüsse gezogen werden. Vor jedem dieser Tests steht eine Beratung, in der es auch um die Frage geht, was Du mit dem Ergebnis tun würdest – das ist keine Formalie, sondern der eigentliche Kern der Entscheidung.
Muss ich mich für eine dieser Untersuchungen entscheiden?
Nein. Du hast ausdrücklich das Recht auf Nichtwissen und kannst jede vorgeburtliche Untersuchung ablehnen, ohne das begründen zu müssen. Die reguläre Schwangerenvorsorge läuft davon unberührt weiter.
