Der Ultraschall ist für viele werdende Eltern der schönste Moment der Vorsorge – das erste Bild vom Baby, der erste Herzschlag. Gleichzeitig ist er ein wichtiges medizinisches Werkzeug, um die Entwicklung Deines Kindes zu überwachen. Hier erfährst Du, welche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft vorgesehen sind und was dabei jeweils geschieht.
Die drei Basis-Ultraschalluntersuchungen
Die Mutterschaftsrichtlinien sehen drei Ultraschall-Screenings vor, die von der Krankenkasse übernommen werden:
- 1. Screening (9.–12. SSW): Bestätigt die intakte Schwangerschaft, den Herzschlag, ob es ein Einling oder Mehrling ist, und hilft, den Geburtstermin genau zu bestimmen.
- 2. Screening (19.–22. SSW): Hier werden Wachstum, Organe, Fruchtwassermenge und die Lage der Plazenta untersucht. Auf Wunsch ist eine erweiterte Feindiagnostik möglich.
- 3. Screening (29.–32. SSW): Kontrolliert das weitere Wachstum und die Lage des Babys vor der Geburt.
3D- und 4D-Ultraschall
Über die medizinische Vorsorge hinaus bieten viele Praxen plastische 3D- oder bewegte 4D-Aufnahmen an. Diese sind keine Kassenleistung und werden als Wunschleistung privat abgerechnet.
Ist Ultraschall schädlich?
Nach aktuellem Wissensstand ist die Ultraschalldiagnostik für Mutter und Kind sicher und schmerzfrei. Die medizinisch sinnvollen Untersuchungen folgen einem klaren Plan – einen Überblick gibt Dir der Vorsorgeplan.
Häufige Frage
Wann sieht man das Geschlecht?
Meist beim zweiten Screening zwischen der 19. und 22. SSW – sofern das Baby günstig liegt und Du es wissen möchtest.
Mehr zu speziellen Untersuchungen findest Du bei der Nackenfaltenmessung, dem Doppler-Ultraschall und der Pränataldiagnostik.
Warum das Babyfernsehen nicht mehr erlaubt ist
Eine Änderung, die viele überrascht: Seit Anfang 2021 ist die rein nicht-medizinische Anwendung von Ultraschall am ungeborenen Kind in Deutschland durch die Strahlenschutzverordnung untersagt. Gemeint ist das sogenannte Babyfernsehen – 3D- oder 4D-Aufnahmen als Andenken, ohne jeden medizinischen Anlass, oft in gewerblichen Studios angeboten.
Der Grund ist nicht ein nachgewiesener Schaden, sondern das Vorsorgeprinzip: Ultraschall führt Energie in Gewebe ein, und ohne medizinischen Nutzen fehlt die Rechtfertigung dafür. Erlaubt bleiben 3D- und 4D-Darstellungen weiterhin, wenn sie im Rahmen einer medizinisch begründeten Untersuchung entstehen – etwa wenn eine Fehlbildung genauer beurteilt wird. Ein schönes Bild als Nebenprodukt der regulären Vorsorge ist damit unproblematisch; der reine Termin zum Zuschauen ist es nicht.
Wie oft wird in der Schwangerschaft geschallt?
Vorgesehen sind drei Screenings. Häufigere Untersuchungen sind bei medizinischem Anlass selbstverständlich möglich und dann auch angezeigt – etwa zur Kontrolle des Wachstums. Eine Obergrenze für medizinisch begründete Untersuchungen gibt es nicht.
Verrät der Ultraschall schon das Geschlecht?
Zuverlässig erst beim zweiten Screening zwischen der 19. und 22. Woche. Vorher kursieren zwei Deutungsmethoden: die Nub-Theorie, die ab der 12. Woche den Winkel des Genitalhöckers beurteilt und unter guten Bedingungen recht treffsicher ist, und die Ramzi-Methode, die aus der Lage der Plazenta ab der 6. Woche schließen will – wissenschaftlich nicht belegt. Unabhängig davon darf das Geschlecht vor Ablauf der 12. Woche ohnehin nicht mitgeteilt werden.
