Mitte November liegt der Wunschzettel auf dem Küchentisch. Ben, 13, hat ganz oben „E-Scooter“ notiert, seine Schwester Lea, 15, wünscht sich ein Moped wie ihre Freundin. Und Du fragst Dich: Darf man das in dem Alter überhaupt fahren – und braucht es dafür einen Schein?
Hier findest Du die Altersgrenzen vom E-Scooter bis zum Auto, die Pflichten im Alltag, die neuen E-Scooter-Regeln und wer bei einem Unfall zahlt. Kurz gesagt: E-Scooter ab 14, ohne Führerschein, aber mit Versicherungsplakette. Mofa und Moped ab 15, das eine mit Prüfbescheinigung, das andere mit Führerschein der Klasse AM. Hoverboards und Spielzeug-E-Roller gehören auf Privatgelände.
E-Scooter: ab 14 Jahren, auch beim Leih-Scooter
Rechtlich heißen E-Scooter Elektrokleinstfahrzeuge: Fahrzeuge mit Elektromotor und Lenk- oder Haltestange, die bauartbedingt schneller als 6 und höchstens 20 km/h fahren. Nach § 3 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) darf sie fahren, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat – ohne Führerschein und ohne Prüfung. Eine Ausnahme für Jüngere in Begleitung der Eltern gibt es nicht.
Auch das Fahrzeug muss stimmen: Auf öffentliche Wege darf nur ein Scooter mit Betriebserlaubnis und gültiger Versicherungsplakette (§ 2 eKFV). Fährt ein Gerät bauartbedingt schneller als 20 km/h, ist es kein Elektrokleinstfahrzeug mehr, und die 14-Jahre-Regel gilt nicht.
Für Leih-Scooter gilt gesetzlich dieselbe Grenze, Verleiher können aber ein höheres Mindestalter verlangen. Schau vor der Anmeldung in die Nutzungsbedingungen, und überlass Deinem Kind nicht Dein eigenes Konto.
Ob Dein Kind mit 14 schon so weit ist, entscheidet nicht das Gesetz. Wie beim eigenen Social-Media-Konto ist das Mindestalter eine Untergrenze, kein Startsignal. Ein guter Prüfstein: Fährt Dein Kind sicher Rad im Stadtverkehr? Der Scooter nutzt dieselben Wege.
Was sich bei E-Scootern 2026 und 2027 ändert
Am 6. Februar 2026 wurde eine Änderungsverordnung zur eKFV verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 32). Sie greift in zwei Stufen; am Mindestalter von 14 Jahren ändert sie nichts.
- Technik, seit 1. April 2026: Blinker vorn und hinten sind jetzt vorgeschrieben, vorher waren sie nur erlaubt. Scooter, die bis zum 31. März 2026 erstmals unterwegs waren, behalten die alten Bauvorschriften. Modelle mit älterer Genehmigung dürfen noch bis Ende 2026 ohne Blinker neu in Verkehr kommen; ab dem 1. Januar 2027 müssen neue Scooter also Blinker haben. Nachrüsten musst Du laut Bundesverkehrsministerium nicht.
- Verhalten, ab 1. März 2027: Die Verhaltensregeln wandern aus der eKFV in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Zeigt ein Verkehrszeichen das Fahrrad-Sinnbild, gilt es dann auch für E-Scooter – etwa wenn eine Einbahnstraße für Radfahrende in Gegenrichtung freigegeben ist. Parken auf dem Gehweg bleibt erlaubt, solange niemand behindert oder gefährdet wird.
Bis dahin gilt: Ohne Blinker zeigt Dein Kind das Abbiegen rechtzeitig per Handzeichen an (§ 11 eKFV). Das einhändige Lenken übt Ihr vorher am besten abseits des Verkehrs.
Mofa, Moped, Leichtkraftrad, Auto: die nächsten Stufen
Mofa ab 15, mit Prüfbescheinigung
Ein Mofa ist laut Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ein einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor, das bauartbedingt höchstens 25 km/h fährt (§ 4 FeV). Dein Kind braucht dafür keinen Führerschein, aber eine Mofa-Prüfbescheinigung (§ 5 FeV): erst Ausbildung bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer, dann eine Prüfung. Die Länder können auch Kurse an Schulen als Ausbildung anerkennen. Die Bescheinigung muss bei jeder Fahrt dabei sein. Mindestalter: 15 Jahre (§ 10 Abs. 3 FeV).
Moped und Roller (Klasse AM) ab 15
Für Kleinkrafträder bis 45 km/h – typische Mopeds und Roller mit höchstens 50 Kubikzentimetern oder 4 Kilowatt Elektroleistung – braucht Dein Kind den Führerschein der Klasse AM. Widersprüchliche Angaben im Netz rühren daher, dass Moped mit 15 früher nur in einigen Bundesländern über eine Ausnahmeregelung möglich war. Der geltende § 10 FeV nennt für AM bundesweit 15 Jahre. Bis zum 16. Geburtstag gilt der Führerschein allerdings nur für Fahrten in Deutschland.
Leichtkraftrad (A1) ab 16, Auto ab 17
Mit 16 ist die Klasse A1 möglich: Motorräder bis 125 Kubikzentimeter und 11 Kilowatt. Den Autoführerschein der Klasse B gibt es mit 18, über das Begleitete Fahren schon mit 17 – bis zum 18. Geburtstag dann nur mit einer namentlich eingetragenen Begleitperson und nur im Inland.
Mia, 15, wohnt neun Kilometer von ihrer Schule entfernt, der Bus fährt einmal pro Stunde. Ihre Eltern finden das Mofa zunächst einfacher, doch mit 25 km/h wäre Mia auf der Landstraße deutlich langsamer als der übrige Verkehr. Sie entscheiden sich für den AM-Führerschein. Vor der ersten Fahrt allein fahren sie die Strecke gemeinsam ab, Mia auf dem Moped, ihr Vater im Auto dahinter, und besprechen die zwei unübersichtlichen Kreuzungen.
Die Übersicht: wer ab wann was fahren darf
| Fahrzeug | Mindestalter | Führerschein oder Nachweis | Kennzeichen | Helmpflicht |
|---|---|---|---|---|
| Hoverboard, E-Skateboard, Kinder-E-Roller bis 6 km/h | nur Privatgelände | – | keine Plakette möglich | – |
| Pedelec (Tretunterstützung bis 25 km/h) | kein gesetzliches, gilt als Fahrrad | keiner | keins | nein |
| E-Scooter (über 6 bis 20 km/h) | 14 Jahre | keiner | Versicherungsplakette | nein |
| Mofa (bis 25 km/h) | 15 Jahre | Mofa-Prüfbescheinigung | Versicherungskennzeichen | ja |
| Moped, Roller (Klasse AM, bis 45 km/h) | 15 Jahre, bis 16 nur Inland | Führerschein AM | Versicherungskennzeichen | ja |
| Leichtkraftrad (Klasse A1, bis 125 cm³, 11 kW) | 16 Jahre | Führerschein A1 | amtliches Kennzeichen | ja |
| Auto (Klasse B) | 17 Jahre mit Begleitung, sonst 18 | Führerschein B | amtliches Kennzeichen | nein |
Pflichten im Alltag: Plakette, Helm, Mitfahrer, Promille
Vor der ersten Fahrt gemeinsam durchgehen:
- Versicherung: E-Scooter brauchen eine Versicherungsplakette, die hinten fest angebracht wird, Mofa und Moped ein Versicherungskennzeichen. Beides belegt die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Die Plakette gilt für das Verkehrsjahr, das auf ihr steht.
- Helm: Pflicht ist er nach § 21a StVO auf Krafträdern, die bauartbedingt schneller als 20 km/h fahren, also auf Mofa, Moped und Leichtkraftrad, auch für Mitfahrende. Auf dem E-Scooter gibt es keine Helmpflicht; ob trotzdem einer getragen wird, könnt Ihr als Familienregel festlegen.
- Mitfahrer: Auf dem E-Scooter niemand, auch nicht das kleine Geschwisterkind. Auf dem Mofa sind nur besondere Sitze für Kinder unter sieben Jahren erlaubt, und ein solches Kind darf nur mit, wenn der Fahrer mindestens 16 ist (§ 4 und § 10 Abs. 4 FeV). Auf Moped und Motorrad fährt jemand nur auf einem eigenen Sitz mit (§ 21 StVO).
- Alkohol und Cannabis: Unter 21 und in der Probezeit gilt für alle Kraftfahrzeuge, auch für E-Scooter, ein Alkohol- und Cannabisverbot (§ 24c StVG). Für Ältere gilt die 0,5-Promille-Grenze; strafbar kann es schon ab 0,3 Promille werden, wenn man nicht mehr sicher fährt.
- Wege: Radweg, gemeinsamer Geh- und Radweg, Radfahrstreifen oder Fahrradstraße, fehlen diese, die Fahrbahn (§ 10 eKFV). Gehwege und Fußgängerzonen nur, wenn das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ sie freigibt. Einzeln hintereinander fahren, nicht freihändig, nicht an andere Fahrzeuge anhängen.
Als Weihnachtsgeschenk: was auf die Straße darf und was nur in den Garten
Manche Kinder-E-Roller, Hoverboards und E-Skateboards sehen aus wie kleine E-Scooter, sind es rechtlich aber nicht: Den meisten Hoverboards fehlt die Lenkstange, Spielzeug-Roller bis 6 km/h sind für die eKFV zu langsam. Eine Betriebserlaubnis nach eKFV und eine Versicherungsplakette gibt es für solche Geräte deshalb nicht. Sicher erlaubt ist das Fahren damit nur auf privatem Grund, mit Zustimmung des Eigentümers.
Vor dem Kauf eines E-Scooters hilft dieser Check:
- Hat der Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis nach eKFV? Hinweise wie „nur für Privatgelände“ sprechen dagegen.
- Fährt er bauartbedingt höchstens 20 km/h?
- Ist Dein Kind am Tag der ersten Fahrt auf der Straße mindestens 14?
- Habt Ihr die Versicherungsplakette besorgt und hinten am Scooter angebracht?
Jonas wird im März 14 und wünscht sich zu Weihnachten einen E-Scooter. Seine Eltern schenken ihn trotzdem schon im Dezember, mit einer klaren Abmachung: Bis zum Geburtstag fährt er nur auf dem Hof der Großeltern, die Plakette kommt zum 14. Geburtstag dazu. Bis dahin üben sie dort Bremsen, Ausweichen und das Handzeichen, denn sein Modell hat noch keine Blinker.
Wie Ihr Großeltern und Paten beim Schenken einbindet, steht in Wie viele Geschenke brauchen Kinder wirklich zu Weihnachten? Will Dein Kind lieber selbst sparen, hilft die Taschengeld-Tabelle – dort steht auch, was Jugendliche mit eigenem Geld kaufen dürfen.
Unfall: Wer zahlt, und wie weit reicht Deine Aufsichtspflicht?
Rechtlich ist der E-Scooter ein Kraftfahrzeug. Entsteht bei seinem Betrieb ein Schaden, haftet der Halter, ohne dass ihm ein Fehler nachgewiesen werden muss (§ 7 StVG); die Ausnahme für langsame Fahrzeuge bis 20 km/h gilt für Elektrokleinstfahrzeuge ausdrücklich nicht (§ 8 StVG). Den Schaden anderer übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung hinter der Plakette, nicht aber die Verletzungen Deines Kindes oder Schäden am eigenen Scooter.
Dein Kind selbst ist nach § 828 BGB unter sieben Jahren nicht verantwortlich, zwischen sieben und zehn bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen nur bei Vorsatz. Jugendliche bis 18 haften, wenn sie die nötige Einsicht haben; das wird im Einzelfall beurteilt. Ihr Eltern haftet nach § 832 BGB, wenn Euer Kind anderen einen Schaden zufügt – es sei denn, Ihr habt Eure Aufsichtspflicht erfüllt oder der Schaden wäre auch so entstanden. Im Streitfall müsst also Ihr darlegen, dass Ihr ausreichend aufgepasst habt. Eine feste Altersgrenze nennt das Gesetz dafür nicht.
Praktisch heißt das: Regeln erklären, die ersten Fahrten begleiten, Fahrzeug und Plakette in Ordnung halten und eingreifen, wenn Euer Kind zu zweit fährt, den Gehweg nutzt oder den Scooter schneller macht. Gemeinsame Absprachen halten oft besser als einseitige Verbote – mehr dazu unter Erziehung mit Liebe und klaren Grenzen.
Emil, 14, weicht auf dem Radweg einem Fußgänger aus und schrammt einen parkenden Wagen. Den Kratzer reguliert die Versicherung hinter seiner Plakette, für sein aufgeschürftes Knie und den verbogenen Lenker ist sie nicht zuständig. Seine Eltern gehen danach die Regeln noch einmal mit ihm durch – und Emil fährt seitdem freiwillig mit Helm.
Häufige Fragen
Darf mein 12-jähriges Kind E-Scooter fahren, wenn ich danebenstehe?
Auf öffentlichen Straßen und Wegen nicht, die eKFV kennt keine Ausnahme für Jüngere in Begleitung. Auf privatem Gelände, das nicht für die Allgemeinheit zugänglich ist, etwa im eigenen Hof, gilt die Verordnung nicht.
Ist der Moped-Führerschein mit 15 in allen Bundesländern möglich?
Ja. Die Fahrerlaubnis-Verordnung nennt für die Klasse AM ein Mindestalter von 15 Jahren, ohne Unterschied nach Bundesland.
Darf mein Kind mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fahren?
Nur, wenn das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ den Gehweg ausdrücklich freigibt. Das gilt laut Bundesverkehrsministerium auch dann, wenn der Motor ausgeschaltet ist.
Darf ein 16-Jähriger nach einem Bier noch Scooter fahren?
Nein. Unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt für alle Kraftfahrzeuge, auch für E-Scooter, ein absolutes Alkoholverbot. Wer trotzdem fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24c StVG.
Stand: 29. Oktober 2026
Quellen und weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt: Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBl. 2026 I Nr. 32)
- gesetze-im-internet.de: Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
- Bundesministerium für Verkehr: Elektrokleinstfahrzeuge – Fragen und Antworten
- gesetze-im-internet.de: § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung – Mindestalter
- gesetze-im-internet.de: § 5 Fahrerlaubnis-Verordnung – Mofa-Prüfbescheinigung
- gesetze-im-internet.de: § 832 BGB – Haftung des Aufsichtspflichtigen
