Hitzefrei in der Schule: Was Eltern wissen müssen

Stand: 27. Oktober 2026

Morgens ist es schon drückend, und beim Frühstück kommt die Frage: „Kriegen wir heute Hitzefrei?“ Jedes Bundesland regelt selbst, ob der Unterricht wegen Hitze früher endet, und meist entscheidet die Schulleitung vor Ort. Für Eltern von Grundschulkindern zählt vor allem eines: Wer kümmert sich um Dein Kind, wenn die Schule plötzlich schon mittags aus ist? Hier erfährst Du, was in Deinem Land gilt, was Du vorher klären solltest und wie Dein Kind gut durch heiße Schultage kommt.

Das Wichtigste in Kürze: Eine bundesweite Hitzefrei-Regel gibt es nicht. Meist entscheidet die Schulleitung im Rahmen der Landesvorgaben, nur einige Länder nennen eine Temperatur. In Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen dürfen Grundschulkinder nur mit Zustimmung oder nach Absprache mit den Eltern früher nach Hause. Baden-Württemberg hat verbindlichere Regeln angekündigt, in Kraft sind sie noch nicht.

Wann es Hitzefrei gibt und wer entscheidet

Bremen stellt ausdrücklich klar, dass es kein generelles, vorab angekündigtes Hitzefrei gibt, und ähnlich läuft es anderswo: Das Land setzt den Rahmen, die Schulleitung prüft am jeweiligen Tag, ob sinnvoller Unterricht noch möglich ist. Laut bayerischem Kultusministerium gibt es dort weder eine verbindliche Temperaturgrenze noch einen Rechtsanspruch.

Manche Länder nennen eine Temperatur und eine Uhrzeit. In Brandenburg soll der Unterricht in den Klassen 1 bis 10 um 12 Uhr enden, wenn um 10 Uhr draußen im Schatten oder um 11 Uhr im Gebäude 25 °C erreicht sind und keine spürbare Abkühlung kommt. Oft kommen vorher mildere Schritte, in Hessen etwa Unterricht an anderen Orten, keine Hausaufgaben oder kürzere Stunden. Für Dich heißt das: Ob es Hitzefrei gibt, erfährst Du häufig erst am selben Vormittag – kläre die Abläufe also, bevor der erste heiße Tag kommt.

Hitzefrei in den Bundesländern: die Übersicht

Für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und Sachsen-Anhalt konnten wir keine landesweite Regel im amtlichen Wortlaut einsehen. Bei Rheinland-Pfalz und Sachsen stammen die jüngsten amtlichen Aussagen von 2015 und 2003.

Hitzefrei-Regeln der Länder (Stand: 27. Oktober 2026)
Land Regel in einem Satz Amtlicher Richtwert Gilt für
Baden-Württemberg Keine verbindliche Vorgabe, nur Empfehlungen; die Schulleitung entscheidet. Empfehlung: 25 °C im Schatten um 11 Uhr, frühestens nach der vierten Stunde Alle Schularten, bei der Oberstufe eher zurückhaltend
Bayern Kein Rechtsanspruch; die Schulleitung entscheidet. – Ermessen der Schule
Berlin Kein generelles Hitzefrei; Ausfall nur, wenn das Wetter keinen geeigneten Unterricht zulässt. – Primarstufe, Sekundarstufe I
Brandenburg Die Schulleitung kann den Unterricht kürzen, umplanen oder streichen. 25 °C (10 Uhr draußen oder 11 Uhr drinnen): Unterricht bis 12 Uhr Klassen 1 bis 10
Bremen Handlungshilfe von 1981; die Schulleitung kann früher beenden. 25 °C im Schulgebäude Vorklassen, Jahrgänge 1 bis 10
Hamburg Es gibt Richtlinien zum Schulbetrieb bei großer Hitze, ihr Wortlaut ist nicht veröffentlicht; die Schule entscheidet. – –
Hessen Erlass von 2021 mit gestuften Maßnahmen bis zum Schluss nach der fünften Stunde. Keine feste Temperatur Allgemeinbildende Schulen
Mecklenburg-Vorpommern Amtlichen Wortlaut konnten wir nicht einsehen; vor Ort entscheidet die Schulleitung. – –
Niedersachsen Erlass; Hitzefrei, wenn hohe Raumtemperaturen den Unterricht erheblich stören. Keine feste Temperatur Primarbereich, Sekundarbereich I, seit 2025 auch Sekundarstufe II
Nordrhein-Westfalen Erlass von 2015; die Schulleitung entscheidet, Kurzunterricht ist möglich. Anhaltspunkt: über 27 °C im Raum; unter 25 °C kein Hitzefrei Primarstufe, Sekundarstufe I
Rheinland-Pfalz Keine landesweite Regel; die Schulleitung entscheidet (Stand 2015). – Ermessen der Schule
Saarland Eine gültige landesweite Regel konnten wir nicht finden; vor Ort entscheidet die Schulleitung. – –
Sachsen Keine zentrale Vorgabe; die Schulleitung entscheidet (Stand 2003). – Ermessen der Schule
Sachsen-Anhalt Amtlichen Wortlaut konnten wir nicht einsehen; vor Ort entscheidet die Schulleitung. – –
Schleswig-Holstein Erlass von 2011; die Schulleitung entscheidet im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht. – Keine Stufenregel
Thüringen Schulordnung; die Schulleitung entscheidet, gegebenenfalls mit Nachbarschulen. – Keine Stufenregel

Grundschulkinder: früher nach Hause nur mit Deinem Okay

Für die Jüngsten haben mehrere Länder eine Schutzregel. In Brandenburg darf ein Grundschulkind nur früher gehen, wenn es abgeholt wird oder Du zugestimmt hast; sein Heimweg muss sicher sein, und bis zum regulären Unterrichtsende wird es auf jeden Fall betreut. Niedersachsen verlangt im Primarbereich Deine vorherige Zustimmung und verpflichtet die Schulen, Eltern über ihr Vorgehen zu informieren. In Nordrhein-Westfalen gehen Kinder der Grundschule und der Klassen 5 und 6 nur nach Absprache mit den Eltern früher.

Auch für Kinder, die nicht sofort nach Hause können, gibt es Vorgaben. Hessen sichert ihnen bis zum regulären Unterrichtsschluss eine Betreuungs- oder Aufenthaltsmöglichkeit zu, ausdrücklich auch Fahrschülern. In Bremen müssen Kinder, die im Gebäude bleiben, betreut werden, in Baden-Württemberg werden Fahrschüler bis zur Heimfahrt in Aufenthaltsräumen beaufsichtigt. In Brandenburg sollen Ganztagsangebote auch bei extremer Hitze stattfinden, notfalls angepasst. In Berlin sind alle Grundschulen Ganztagsschulen und müssen bei Unterrichtsausfall eine Betreuung sicherstellen. Mehr zum Nachmittag liest Du im Ratgeber zum Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule.

So kann das aussehen: Mia geht in Brandenburg in die zweite Klasse, ihre Eltern arbeiten bis zum Nachmittag. Zu Schuljahresbeginn haben sie der Klassenleitung schriftlich mitgeteilt, dass Mia bei Hitzefrei nicht allein heimgehen soll. Verkürzt die Schule an einem heißen Junitag den Unterricht, bleibt Mia bis zum regulären Schulschluss betreut und wechselt danach in den Hort. Ihren Banknachbarn Jonas holt an solchen Tagen die Oma am Schultor ab.

Was Du vor dem ersten heißen Tag klären solltest

  • Bescheid an die Schule: Teile schriftlich mit, ob Dein Kind bei Hitzefrei allein gehen darf, abgeholt wird oder bis zum regulären Schluss bleibt.
  • Notfallabsprache: Lege fest, wer einspringt, wenn Du nicht erreichbar bist, und hinterlege diese Person mit Telefonnummer in der Schule.
  • Ganztag und Hort: Frag nach, ob die Betreuung an Hitzetagen früher übernimmt.
  • Heimweg: Besprich mit Deinem Kind, welchen Weg oder Bus es nimmt, wo der Schlüssel liegt und wen es anruft.
  • Elternabend: In Hessen informieren die Schulen zu Beginn jedes Schuljahres auf Elternversammlungen über ihr Vorgehen bei Hitze; anderswo kannst Du dort selbst danach fragen.

Ältere Kinder und die Oberstufe

Für Ältere sind die Regeln oft enger. In Brandenburg läuft die Sekundarstufe II in der Regel nach Stundenplan; in Bremen sind Oberstufe und berufliche Schulen nicht erfasst. Nordrhein-Westfalen gibt der Sekundarstufe II grundsätzlich kein Hitzefrei, befreit aber vom Unterricht, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen. Baden-Württemberg verbietet Hitzefrei für Oberstufe und berufliche Schulen nicht, hält dort aber Zurückhaltung für gut begründet.

Niedersachsen geht den umgekehrten Weg: Seit einem Vorgriffserlass vom 27. Juni 2025 können Schulleitungen auch der Sekundarstufe II an allgemeinbildenden Schulen sowie vollzeitschulischen Bildungsgängen ohne Berufsschulabschluss an berufsbildenden Schulen Hitzefrei geben. In Nordrhein-Westfalen erlaubte ein Erlass vom 24. Juni 2026 der Oberstufe befristet Kurzunterricht und Hitzefrei am Nachmittag. Diese Ausnahme endete am 31. Juli 2026; eine Verlängerung haben wir nicht gefunden.

Was sich ändert: Angekündigt ist noch nicht geltend

Baden-Württemberg will seine Empfehlungen in verbindlichere Regeln überführen. Laut einer Antwort des Kultusministeriums an den Landtag vom 27. Juli 2026 sollen die Vorgaben ab Sommer 2027 kommen. Im Gespräch ist, dann die Temperatur im heißesten Klassenraum statt der Außentemperatur heranzuziehen; auf der Ministeriumsseite ist als Plan von 30 °C Raumtemperatur die Rede. Bis daraus eine erlassene Regel wird, gelten die bisherigen Empfehlungen.

In Niedersachsen tritt der Erlassabschnitt zum Hitzefrei laut Vorschriftendatenbank des Landes am 1. Januar 2027 außer Kraft; eine Neufassung ist zu erwarten. Was danach gilt, liest Du vor dem nächsten Sommer am besten auf dem Bildungsportal Niedersachsen nach. Auch Nordrhein-Westfalen überprüft seinen Erlass. Hessen sieht dagegen keinen Änderungsbedarf, sein Erlass gilt bis Ende 2028.

Dein Kind an heißen Schultagen

Auch ohne Hitzefrei kannst Du einiges tun, damit Dein Kind einen heißen Schultag gut übersteht:

  • Trinken: eine volle Flasche Wasser oder ungesüßter Tee; frag nach, ob Dein Kind in der Schule nachfüllen kann.
  • Kopfbedeckung: Sonnenhut oder Kappe für Hofpause und Schulweg.
  • Kleidung: luftig, hell und leicht, für den Sport ein Wechselshirt.
  • Pausenbrot: lieber leicht – Obst, Gemüsesticks, Brot – und nichts, was in der Wärme schnell verdirbt.
  • Sonnenschutz: Gesicht, Nacken, Ohren und Arme morgens vor dem Losgehen eincremen.

Klagt Dein Kind nach der Schule über Kopfschmerzen oder Übelkeit, wirkt es ungewöhnlich schlapp oder ist ihm schwindlig, kann das auf Überhitzung hindeuten. Bring es in den Schatten oder einen kühlen Raum, lass es sich hinlegen und trinken. Wird es nicht besser oder bist Du unsicher, hol ärztlichen Rat ein. Hat Dein Kind eine chronische Erkrankung, sprichst Du am besten schon vor dem Sommer mit der Klassenleitung.

Frische Luft im Klassenzimmer

Nicht nur Hitze macht einen Schultag anstrengend. Sitzen viele Kinder lange in einem Raum, ist die Luft schnell verbraucht. Die schwedische Gesundheitsbehörde Folkhälsomyndigheten hat 2025 im Auftrag ihrer Regierung zusammengetragen, was die Forschung dazu weiß. Viele Studien zeigen danach: In schlecht belüfteten Klassenzimmern können Kinder sich schlechter konzentrieren, lernen weniger gut und fehlen häufiger krank. Wenig Frischluft geht mit einem höheren Risiko für Asthma und Allergien einher, Feuchtigkeit und Schimmel begünstigen Atemwegsbeschwerden. Bei viel Kohlendioxid in der Luft werden Kinder müde, bei hohen Werten bekommen manche Kopfschmerzen.

Schulen in Deutschland orientieren sich meist an den Empfehlungen des Umweltbundesamts: im Unterricht spätestens alle 20 Minuten die Fenster weit öffnen, im Winter für drei bis fünf Minuten, an warmen Tagen länger, und in jeder Pause durchlüften. Gekippte Fenster reichen nicht. Eine CO₂-Ampel zeigt, wann es Zeit ist: Grün bis 1.000 ppm, darüber Gelb, über 2.000 ppm meist Rot.

Das kannst Du tun:

  • Zwiebellook im Winter: Mit Pulli oder Jacke über dem T-Shirt friert Dein Kind beim Lüften nicht gleich, und niemand muss das Fenster deshalb zu früh schließen.
  • Beim Elternabend nachfragen: Wie wird in der Klasse gelüftet, gibt es einen Lüftungsdienst, hat die Schule eine CO₂-Ampel? Einfache Geräte kosten laut Umweltbundesamt etwa 50 bis 100 Euro, und eine Ampel, die eine Zeit lang in einer Klasse steht und dann weiterwandert, reicht zum Üben.
  • Auffälliges ansprechen: Kommt Dein Kind oft müde oder mit Kopfschmerzen aus der Schule, riecht es im Klassenzimmer muffig oder lassen sich Fenster nicht öffnen, sprich die Klassenleitung an. Für Gebäude, Fenster und Lüftungsanlagen ist der Schulträger zuständig, meist die Stadt oder der Landkreis. Der Elternbeirat kann das Thema dort vorbringen.

Häufige Fragen zum Hitzefrei

Ab wie viel Grad gibt es Hitzefrei?

Eine bundesweite Grenze gibt es nicht; die Richtwerte einzelner Länder findest Du in der Tabelle oben. Von 26 Grad hast Du vielleicht auch gehört: Der Wert stammt aus einer Arbeitsschutzregel für Beschäftigte, der ASR A3.5 „Raumtemperatur“. Einen Anspruch auf Hitzefrei für Kinder begründet sie nicht.

Darf mein Kind allein früher nach Hause gehen?

In Brandenburg und Niedersachsen nur mit Deiner Zustimmung, in Brandenburg auch, wenn es abgeholt wird; in Nordrhein-Westfalen nach Absprache mit Dir. In den übrigen Ländern fragst Du am besten bei der Schule nach und gibst Deine Entscheidung schriftlich ab.

Werden an heißen Tagen Klassenarbeiten geschrieben?

In Nordrhein-Westfalen sollen bei Hitze möglichst keine Klassenarbeiten stattfinden. Brandenburg verlangt, Klausuren und schriftliche Prüfungen so anzusetzen, dass große Hitze sie nicht stört.

Gibt es Hitzefrei in der Kita?

Hitzefrei ist eine Regel für Schulen. Kitas treffen für heiße Tage eigene Absprachen – frag bei Deiner Kita nach.

Quellen

Stand: 27. Oktober 2026, Abschnitt zur Raumluft ergänzt am 28. Oktober 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information; verbindlich sind die Regeln Deines Bundeslandes und die Entscheidung der Schulleitung vor Ort.

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