zwillinge Wenn Eltern erfahren, dass Zwillinge, Drillinge oder gar Vierlinge unterwegs sind, kommt es erst einmal zu einem Wechselbad der Gefühle. Mehrfacher Kindersegen bedeutet mehrfaches Glück, doch der unerwartete Nachwuchs wirft eine Reihe Fragen auf, wie die Belastungen nach der Entbindung am besten zu bewältigen sind. Neben Hilfe bei der Betreuung sind vor allem finanzielle Aspekte von Bedeutung. Ob Elternzeit, Mutterschaftsgeld oder staatliche Zuschüsse – hier findest Du Informationen zu finanziellen Leistungen bei Mehrlingen.

Rechtzeitig über staatliche Hilfen informieren

Wenn eine Mehrlingsgeburt ansteht, solltest Du gleich ein Netzwerk organisieren. Damit es nach der Geburt nicht zu stressig wird, kannst Du Dir Unterstützung in Form von Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen besorgen. Familie und Freunde helfen sicher gerne, damit Du und Dein Partner zwischendurch entspannen könnt. Mindestens genauso wichtig ist sind Informationen zu staatlichen Hilfen. Beispielsweise ist das Elterngeld höher als bei Einlingsgeburten. Bei finanziellen Notlagen springt das Sozialamt ein. Du kannst Dich bei der zuständigen Stadtverwaltung über Ansprüche informieren. Viele hilfreiche Tipps findest Du bei der Bundesstiftung Mutter und Kind. Die Experten beraten Dich persönlich, welche Leistungen bei Mehrlingsgeburten möglich sind und wo Du sie beantragen kannst. Schwangerschafts-Beratungsstellen helfen ebenfalls kostenlos weiter. Für Mehrlingseltern gibt es zudem verschiedene Selbsthilfegruppen, die praktische Tipps geben, zum Beispiel, wo es günstige Babyartikel und Kindermöbel gibt.

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld  bei Mehrlingsgeburten

Erblicken gleich zwei oder drei neue Menschlein das Licht der Welt, haben Paare alle Hände voll zu tun. Windelwechseln, Füttern und Babygeschrei gibt’s gleich im Mehrfachpack. Da sollte  zumindest in Sachen Mutterschutz alles geregelt sein. Bei einer Mehrlingsschwangerschaft beginnt für versicherungspflichtig Beschäftigte die Mutterschutzfrist wie bei herkömmlichen Schwangerschaften sechs Wochen vor dem Geburtstermin. Allerdings endet sie nicht nach acht Wochen, sondern erst nach zwölf Wochen. Du genießt also vier Wochen länger Mutterschutz. Häufig  werden Zwillinge oder Drillinge früher geboren als der errechnete Geburtstermin. Wenn Du die Mutterschutzfrist vor der Entbindung wegen einer Frühgeburt nicht voll ausnutzen kannst, verlängert sich dafür die Frist nach der Geburt um die Tage oder Wochen, die Du nicht in Anspruch nehmen konntest. Bei Mehrlingsgeburten gilt wie üblich nach der Entbindung ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Bei Erfüllung aller Bedingungen erhältst Du Mutterschaftsgeld und den Zuschuss Deines Arbeitgebers. Kleidung, Kinderwagen oder Babyausstattung – nach Mehrlingsgeburten kostet alles doppelt, dreimal oder sogar viermal soviel. Stehst Du in einem Arbeitsverhältnis, hast Du natürlich Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse mit einem Betrag von maximal 13 Euro pro Tag. Die Differenz zum Nettoeinkommen zahlt der Arbeitgeber. Da sich die Höhe der Leistungen nicht nach der Kinderanzahl richtet, bekommst Du leider nicht mehr Geld als bei einem Kind. Du profitierst dennoch, weil das Mutterschaftsgeld länger gezahlt wird, da Du bei Mehrlingsgeburten zwölf statt acht Wochen Mutterschutzfrist hast. Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz sind Lohnfortzahlungen und errechnen sich aus den letzten drei Gehaltsabrechnungen. Väter können nicht in den Mutterschutz gehen, dafür hat der Gesetzgeber die Elternzeit geschaffen.

Elternzeit bei Zwillingen, Drillingen und noch mehr Kids

Frauen, die Mehrlinge erwarten, müssen bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Die Elternzeit ermöglicht Dir und Deinem Partner direkt nach dem Mutterschutz eine intensive Betreuung, ohne auf Gehalt verzichten zu müssen. Bei Mehrlingen gibt es jedoch andere Regelungen als bei Einlingsgeburten. Bist Du stolze Mama von Zwillingen, kannst Du eine doppelt lange Babypause in Anspruch nehmen. Das hat das Bundessozialgericht im Jahr 2013 entschieden. Treten Drillinge oder Vierlinge in Dein Leben, gibt es allerdings nicht die drei- oder vierfache Zeit.  Es besteht die Möglichkeit, die Elternzeit untereinander aufzuteilen.

Elterngeld bei Mehrlingsgeburten

Auch das Elterngeld ist bei Zwillingen, Drillingen, Vierlingen und noch mehr Kids höher als bei Einlingsgeburten. Das Elterngeld richtet sich nach der Höhe des bisherigen Verdienstes und wird aus dem Gehalt der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt berechnet. Die Elterngeldstelle bezahlt bis zu  67 Prozent des bisherigen Einkommens. Das Elterngeld beträgt höchsten 1.800 Euro pro Monat. Bei Mehrlingen erhöhen sich die Leistung für das zweite Kind um 300 Euro. Bei Drillingen oder Vierlingen bekommst Du für jedes Kind ebenfalls 300 Euro. Zweifaches Elterngeld wird allerdings nur ausgezahlt, wenn Vater und Mutter voll berufstätig sind. Das Bundessozialgericht hat einen grundsätzlichen Anspruch bis zum 14. Lebensmonat des Kindes festgesetzt, allerdings ist nicht ganz klar definiert, wann Eltern ein oder zwei Elterngeldberechtigungen haben. Die zuständige Elterngeldstelle gibt Auskunft. Der Elterngeldbezug ist auch bei Mehrlingsgeburten nur für die ersten 14 Monate möglich. Nehmen beide Elternteile 14 Monate Babypause für die Betreuung ihres Nachwuchses, haben beide auch jeweils einen Elterngeldanspruch. Auch der Mehrlingszuschlag von 300 Euro steht Mutter und Vater zu. Die optimale Variante nach der Geburt von Mehrlingen ist eine Kombination aus 2 x 12 Monaten plus die zusätzlichen zwei Partnermonate.

Kindergeld bei Mehrlingen

Für minderjährige Kinder besteht in Deutschland ein Anspruch auf Kindergeld. Kindergeldzahlungen sind unabhängig vom Gehalt und werden nach der Anzahl der Kinder berechnet. Der Anspruch gilt weiter bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet. Eltern arbeitsloser Kinder erhalten bis zum 21. Lebensjahr Leistungen. Das Kindergeld bei Mehrlingen berechnet sich wie bei Geschwisterkindern und wird immer einzeln ermittelt. Bist Du Mutter von Zwillingen, bekommst du für jedes Kind 184 Euro. Hast Du Drillinge, besteht Anspruch auf 190 Euro für das dritte Kind, für ein viertes oder fünftes Kind gibt es 215 Euro. Es ist also gleich, ob deine Kinder unterschiedlich alt oder zur gleichen Zeit geboren werden. Zuständig für Kindergeldleistungen ist die Bundesagentur für Arbeit. Vor Ort oder über die Website im Internet erhältst Du die Antragsformulare.

Zuschüsse für Mehrlingseltern

Neben Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld stehen Mehrlingseltern verschiedene staatliche Unterstützungen zu. Der Ausbau der Betreuungsangebote und das steuerliche Absetzen von Betreuungskosten ermöglichen Eltern mehr finanziellen Spielraum. Auch der gesetzliche Anspruch auf Haushaltshilfen und Kuren für Mutter/Vater und Kind bedeutet Entlastung. In einigen Bundesländern erhalten Mehrlingseltern ein Begrüßungsgeld, allerdings nur bei Geburten mit Drillingen, Vierlingen oder mehr Kindern. Manchmal übernehmen sogar die Ministerpräsidenten eine Ehrenpatenschaft. Anfragen beantwortet das jeweilige Ministerbüro. Generell kannst Du Dich über staatliche Leistungen beim Landesministerium für Familien erkundigen. Wenn Du Dich rechtzeitig informierst, kannst Du dem mehrfachen Kindersegen gelassener entgegensehen und die Zeit mit Deinen Kids doppelt, dreifach oder vierfach genießen.

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